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VTFF - Tarifabschluss für filmtechnische Betriebe: Neuer Entgelttarifvertrag ab 2008

(Berlin, 21. Februar 2008) Nach dem Tarifergebnis zu Tariferhöhungen und dem Neuabschluss des Manteltarifvertrages für die nächsten beiden Jahre wurde zwischen dem Verband für filmtechnische Betriebe (VTFF) und ver.di am 20. Februar auch ein neuer Entgelttarifvertrag vereinbart. Dieser vereint die bisher noch in Lohn- und Gehaltstarifvertrag getrennten Vergütungssysteme und Mitarbeitergruppen. Gleichzeitig wird eine neue Eingruppierungssystematik geschaffen, die bei zukünftigen Veränderungen der Berufsbilder sowie für neue Filmbetriebe gleichermaßen offen ist. Die Laufzeit der Tarifverträge dauert bis Ende 2009. Für alle derzeitigen Mitarbeiter sind dauerhafte Besitzstandsregelungen für das Einkommen getroffen worden.

Die bereits im Januar vereinbarten Tariferhöhungen von 2,2 % ab März 2008 und 2,0 % ab Januar 2009 wurden nun in eine Entgelttabelle aufgenommen. Diese enthält 7 Entgeltgruppen, die von den Beträgen vergleichbar ist mit dem bisherigen Gehaltstarifvertrag. In die neuen Entgeltgruppen wurden zugleich die bisherigen Lohngruppen integriert. Für jeden einzelnen Mitarbeiter und jede einzelne Mitarbeiterin heißt dies zunächst, das bisherige Einkommen wird weitergezahlt und erhöht sich ab März um 2,2 %. Je nach dem, wie in den VTFF-Betrieben die sogenannte Überleitung bisheriger Beschäftigter in die neue Entgeltgruppe vollzogen wird, dauert es bis Ende Juni bzw. Ende Dezember bis jeder seine neue Eingruppierung erhalten wird. Alles natürlich mit der Garantie, dass daraus keine Einkommenseinbußen entstehen.

Die neue Eingruppierungssystematik orientiert sich anders als bisher an einer analytischen Beurteilung der ausgeübten Tätigkeiten. Diese wird an den Kriterien Qualifikation, Verantwortung, Komplexität der Arbeitsaufgaben, Kooperation / Kommunikation innerhalb und außerhalb des Betriebes sowie an übertragener Mitarbeiterführung gemessen. Ausschlaggebend ist wie bisher gewohnt die Qualifikation, die sich aus Ausbildungsgrad, Berufserfahrung und weiteren Fachkenntnissen zusammensetzt. Zusammen mit mindestens zwei weiteren zutreffenden Kriterien, wobei eines davon entweder Verantwortung oder Komplexität der Aufgabe sein müssen, ergibt sich dann eine eindeutige Zuordnung zu einer der sieben neuen Entgeltgruppen. Das Prinzip heißt dabei: "3 aus 5". Ergänzend können in Zweifelsfällen eine Liste von Referenztätigkeiten, die typischerweise in filmtechnischen Betrieben zu finden sind, herangezogen werden um eine Eingruppierung zu erhalten.

Um dieses zunächst ungewohnte Eingruppierungsverfahren möglichst konfliktfrei und trotz des damit verbundenen Aufwands zügig zu gestalten, werden der VTFF und ver.di gemeinsam Schulungen für Personalverantwortliche und Betriebsräte im Frühling anbieten. Im zeitlichen Zusammenhang dazu sollten dann Betriebsversammlungen genutzt werden, um Neuerungen und Auswirkungen durch Vertreter von ver.di und aus den Film-Betrieben zu erläutern.

Zum Geld: Die neue Entgelttabelle baut auf den bisherigen Gehaltsgruppen auf. Die bekannten Lohngruppen sind nicht mehr erkennbar und wurden in die Entgeltgruppen 1-3 einpasst. Die bisherigen Monatslöhne werden auch ab März erhöht.

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