Film & Fernsehen

„Die Soziale Absicherung Filmschaffender“ – die Umfrage des BFV ist ausgewertet

(BFV-Newsletter 11/2011) „Haben Sie in den vergangenen zwei Jahren Arbeitslosengeld I (ALG I) nach der bis Ende Juli 2009 geltenden Regelung bezogen?“ „Welchen Anspruch auf ALG I nach der bis Ende Juli 2009 geltenden Regelung haben Sie erworben?“ „Oder haben Sie Anspruch auf ALG I nach der ergänzenden Regelung ab August 2009 erworben?“ „Hat die tarifliche Zeitkontenregelung dazu beigetragen, dass Sie den Anspruch erworben haben?“ Diese und einige Fragen mehr waren Teil der Umfrage des BFV, die Film- und Fernsehschaffende im Zeitraum von Januar bis Mai beantworten konnten.
Die Wissenschaftler des BEMA-Instituts für Soziologie der Universität Münster unter der Leitung von Prof. Andrea Bührmann (Universität Göttingen), die die Studie auswerteten, untersuchten zunächst, ob die neue Regelung den Anspruch der Filmschaffenden auf ALG I beeinflusste. Dies war bei etwas mehr als einem Drittel der Antragsteller der Fall. Denn nur 36 Prozent derjenigen, die einen ALG-I-Antrag auf Grundlage der verkürzten Anwartschaft gestellt haben, waren mit diesem erfolgreich. Fast jeder zweite Antrag wurde dagegen abgelehnt. Bei weiteren 17 Prozent haben die Arbeitsagenturen sogar von einer Antragsstellung abgeraten und das, obwohl die einzelnen Kriterien für die verkürzte Anwartschaftszeit von großen Teilen der Befragten erfüllt worden waren.

Befragt nach den Gründe für die Ablehnung der entsprechenden Anträge auf ALG I wird insbesondere ein zu hoher Anteil an Projekten mit mehr als 42 SV-Tagen genannt, denn nur etwas mehr als zwei Fünftel arbeiten überwiegend in Projekten mit weniger als 42 SV-Tagen. Knapp ein Drittel kommt innerhalb von zwei Jahren auf immerhin 180 bis 359 SV-Tage. Ein weiteres Kriterium für den Bezug von ALG I mit verkürzter Anwartschaft ist das Jahreseinkommen, welches bei gut der Hälfte der Befragten unterhalb der Bezugsgröße von € 30.240.- liegt. Die Kombination aller drei Kriterien grenzt den Anteil der Bezugsberechtigten jedoch extrem ein.

Wenn es um prekäre Beschäftigungsverhältnisse geht, muss man die große Gruppe der Filmschaffenden differenziert betrachten. Denn die Befragten aus den Bereichen Darsteller/innen und Regiestab arbeitet häufiger unter prekären Bedingungen als Filmschaffende aus den Bereichen Produktion, Licht und Technik.

Einziger Lichtblick einer besseren sozialen Absicherung war die von ver.di durchgesetzte tarifliche Einführung von Arbeitszeitkonten aus dem Jahre 2006, die von mehr als zwei Dritteln der Befragten (72 Prozent) positiv bewertet wird. Etwa jeder fünfte Befragte arbeitet pro Jahr in mindestens einem Projekt mit einem solchen Arbeitszeitkonto. Dieser Anteil gilt für tarifliche wie für pauschale Arbeitszeitkonten. Im Durchschnitt erwerben die Befragten durch den Einsatz von Arbeitszeitkonten 17 zusätzliche SV-Tage pro Jahr. Allerdings werden nur wenigen Befragten Arbeitszeitkonten von ihren Arbeitgebern durchgängig angeboten (9 Prozent). Wesentlich höher ist der Anteil derjenigen, die Arbeitszeitkonten immer von ihrem Arbeitgeber einfordern mussten (25 Prozent). Arbeitszeitkonten sind insbesondere in den Bereichen Licht und Technik und Ausstattung etabliert. Und auch hier kommen die Darsteller schlechter weg als ihre Kollegen, denn bei den Schauspielern sind diese Konten kaum verbreitet.

Insgesamt sind die Befragten mit ihrer Lebenssituation eher weniger zufrieden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ihre finanzielle Situation und den sozialen Status. Beide werden im Schnitt als befriedigend bis ausreichend bewertet. Viele Befragte leiden stark unter stressbedingten Beschwerden wie innerer Gespanntheit (34 Prozent der Befragten) oder Schlaflosigkeit (14 Prozent der Befragten).
Die nun ausgewertete Studie bietet eine gute Grundlage die Politiker davon zu überzeugen, dass die aktuelle Regelung ernsthaft verbessert werden muss.


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