Film & Fernsehen

FFS - Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende - Manteltarifvertrag und Übergangstarifvertrag

(1. Juni 2005) Der bundesweit geltende Manteltarifvertrag vom 24. Mai 1996, der Gagentarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende sowie der Tarifvertrag für Kleindarsteller sind unter Maßgabe der Veränderungen und Ergänzungen durch den Übergangstarifvertrag, der ab 1. Juni 2005 gilt, wieder in Kraft gesetzt.

Der Übergangstarifvertrag ist der verbindlich gültige Tarifvertrag, der den bekannten Manteltarifvertrag um die Regelungen zum Arbeitszeitkonto und die Zuschläge ergänzt und verändert. Im Zusammenhang gelten alle bereits bekannten Manteltarifbestimmungen und diejenigen aus dem Übergangstarifvertrag.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Vertrag ok ist, nutzen Sie den "Tarifcheck".

Wenn Sie mal Besuch Ihrer Gewerkschaft am Set wollen, ordern Sie einen "Setbesuch".

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