Film & Fernsehen

Tarifverhandlungen für Film- und Fernsehschaffende: Für Filmurheber und Schauspielerinnen/Schauspieler sind Tarifneuerungen in Sicht.

(ver.di FilmUnion-Newsletter 10/2012) Nach zwei Jahren Verhandlungen zu sogenannten Ergänzungstarifverträgen - also solche, die zusätzlich zu den bestehenden Tarifverträgen für Filmschaffende neue ergänzende Regelungsbereiche behandeln - konnten im September und Oktober Verhandlungsergebnisse über zwei neue Bereiche erzielt werden. Vorläufig unterliegen diese aber noch einem Zustimmungsvorbehalt.
Demnach wird in einem Schauspieltarifvertrag künftig eine Tagesgage als Anfängergage für die Tätigkeit in Fernsehfilm- und Kinoproduktionen vorgesehen. Da es marktüblich eine individuelle Verhandlung von SchauspielerInnen-Gagen durch Agenten gibt, sollte kein ausgeprägtes Tarifgefüge verhandelt werden. Aber da es mittlerweile Dumping-Praktiken im Produktionsmarkt gibt, soll durch die erreichte Anfängergage ein Limit nach unten etabliert werden. Diese Verhandlungen wurden in Partnerschaft mit dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) geführt. Ausgeklammert aus den neuen Tarifgagen werden zwei Produktionsbereiche. Zum einen der Low-Budget-Bereich für Kinoproduktionen, für den die Tarifparteien bis Mitte 2014 eine Branchenlösung mit allen Beteiligten suchen wollen. Ebenso ausgeklammert wird der Bereich der daily-Serien und vergleichbar produzierte Formate, also solche Produktionen, in denen eine relativ kontinuierliche Beschäftigung stattfindet.

Für Filmurheber und Künstler wird in einem zweiten Ergänzungstarifvertrag eine auf dem Urhebervertragsrechts beruhende Beteiligung an Verwertungserlösen aus Kinofilmproduktionen vereinbart. Der Verhandlungskompromiss sieht Festlegungen für Beteiligungssätze und die Marge vor, ab der ein Filmproduzent die Filmschaffenden zu beteiligen hat. Die Tarifregelung wird frühestens ab Anfang 2014 in Kraft treten, weil neben Details der Tarifregelung auch noch Fragen mit Dritten zu klären sind. So soll die Abrechnung dieser Beteiligungen über eine Arbeitsgemeinschaft von Verwertungsgesellschaften erfolgen, die erst mit den nun erkennbaren Verhandlungsergebnissen angesprochen werden können. Zudem sollen auch Filmförderungen ihren Anspruch auf Rückzahlung von Förderdarlehen um die Beteiligungsansprüche von Filmurhebern (diese stellen eine gesetzliche Verpflichtung dar) reduzieren. Diese Institutionen auf Bundes- und Länderebene können erst nach Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses entsprechende Verfahrensfragen klären.

Der ver.di-Tarifausschuss für Film- und Fernsehschaffende wird am 23. November über diese Tarifergebnisse abschließend beraten und die weiteren Tarifziele für das kommende Jahr festlegen.


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