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Regierungskoalition weist wirkungsvolle Verbesserungen zum ALG I-Bezug für kurzzeitig Beschäftigte zurück

(Berlin, 15. Juni 2012) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass die Regierungskoalition bei der Entscheidung über verschiedene Anträge zu einer Verbesserung der verkürzten Anwartschaft auf das Arbeitslosengeld (ALG I) eine Chance für eine wirkungsvolle Absicherung vergeben hat. Die Koalition habe alle weitgehenden Vorschläge der Oppositionsparteien zurückgewiesen und beschlossen, nur kleine Schritte nach vorne zu gehen. „Die CDU/FDP vergibt - entgegen der berechtigten Erwartungen der Betroffenen - die Chance, eine sinnvolle Absicherung für Projektbeschäftigte auch tatsächlich wirkungsvoll zu verbessern“, kritisierte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Hintergrund für die Kritik von ver.di ist, dass voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die wiederkehrend kurzzeitig beschäftigt sind, in der Arbeitslosenversicherung besser abgesichert werden sollen. Dies ist unter anderem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Projekten im Film- bzw. Kulturbereich oder in der Leiharbeit der Fall. Die Beschränkung, was die Länge der Beschäftigungsdauer angeht, gehe an den tatsächlichen Beschäftigungsformen vorbei, und die Verdienstobergrenze sei schlicht unsinnig, weil zufällig gewählt. Denn obwohl jenseits dieser Grenze mehr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt würden, erlösche ein Anspruch, so Werneke. Die Studie 'Abgedreht und abgelehnt' hat eindeutig gezeigt, dass viele Projektbeschäftigte im Filmbereich wegen solch unangemessener Restriktionen kein ALG I erhalten.

Erfreulich ist, dass die SPD erklärt hat, an ihren Plänen zur wirkungsvollen Nachbesserung auch in künftigen Wahlprogrammen festzuhalten“, erklärte der ver.di-Vize.

Anlässlich der vorhergehenden Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte ver.di deutlich gemacht, dass es zu einer wirkungsvollen Verbesserung der verkürzten Anwartschaft kommen müsse. Denn mit der seit 2009 geltenden Gesetzeslage können nur wenige Projektbeschäftigte tatsächlich ihren Anspruch auf ALG I realisieren, obwohl viele von ihnen regelmäßig ihre Beiträge leisten. So gab es Vorschläge von SPD und der Linken, die Rahmenfrist, in der die Anwartschaft entsteht, von zwei auf drei Jahre zu verlängern und Vorschläge von SPD und Grünen, eine bedingungslose gestaffelte Anwartschaft einzuführen. Doch hält die Koalition nun offenbar an eigenen Plänen unverändert fest. Damit würden künftig alle, die eine Verdienstgrenze von knapp über 30.000 Euro in zwölf Monaten überschreiten oder die überwiegend über zehn Wochen beschäftigt werden, keinen Anspruch auf ALG I erhalten. Letzteres stellt eine nur leichte Verbesserung zur geltenden Regelung dar, die bereits nach überwiegend sechs Wochen Arbeit den Anspruch blockiert.

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