BFV-Newsletter 06/2009

Sie erhalten heute von connexx.av den sechsten BFV-Newsletter in 2009. connexx.av und der BundesFilmVerband (BFV) in ver.di wollen mit diesem monatlichen Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film- und Fernsehen sorgen. Insbesondere sollen hier film- und sozialpolitische Themen aufgegriffen werden. Der BFV bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Kulturschaffenden sowie allen anderen an der Film- und Fernsehproduktion beteiligten Beschäftigten. Er tritt für Kunstfreiheit und gerechte Arbeitsbedingungen ein. Als vorrangiges Ziel strebt er eine integrierte Interessenvertretung dieser Filmberufe in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an (http://www.connexx-av.de/filmfernsehproduktion_bfv.php).

Inhalt


  1. In eigener Sache - Befragung zum BFV-Newsletter
  2. ALG1-Novelle beschlossen – 6 statt 12 Monate Anwartschaft kommen
  3. FFG Zukunft weiter offen
  4. ARD und ZDF legen Telemedienkonzepte vor
  5. Haushaltsabgabe statt Rundfunkgebühr?
  6. Kaum Verbesserung bei Krankengeld für Selbstständig
  7. Meldungen
  8. Impressum / Abo




1. In eigener Sache – Befragung zum BFV-Newsletter


Liebe Leser des BFV-Newsletter, der Newsletter wird bereits monatlich seit 2006 versandt. Damit er aber nicht in die „Jahre“ kommt, möchten wir ihn ein wenig überarbeiten. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Lesbarkeit. Daher möchten wir Sie befragen, wo Sie den Newsletter empfangen, damit wir dieses bei der Neugestaltung berücksichtigen können. Bitte klicken sie dazu einfach auf den entsprechenden Link unten.

Ich lese den Newsletter:
  1. auf meinem stationären Rechner oder Laptop
  2. auf meinem Mobiltelefon, PDA oder MDA
  3. als Ausdruck von meinem PC

Danke für die Teilnahme.

Ihr connexx-av Team

Sollten Sie weitere Kritik oder Vorschläge zum BFV-Newsletter haben, so senden Sie uns gerne eine Mail unter: mail@connexx-av.de




2. ALG 1 Novelle beschlossen – 6 statt 12 Monate Anwartschaft kommen


CDU-Generalsekretär Volker Kauder schaffte es immerhin zum Fototermin vor der Expertenanhörung zum 9. SGB III Änderungsgesetz am 15. Juni im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales. Doch auch der Schulterschluss mit Dominik Raake, Hans-Werner Meyer, Nina Hoger, Christian Karmann oder Caroline Redel konnte die Abgeordneten nicht überzeugen, in letzter Minute noch Änderungen zu Gunsten der Kurzzeitbeschäftigten in Kultur und Medien vorzunehmen. Nach der Alibiveranstaltung passierte das Gesetz am 19. Juni in der seit Wochen bekannten Version den Bundestag.

So bleibt es bei der seit Wochen bekannten Fassung. Ver.di und die anderen Verbände loben, dass künftig nicht mehr 12, sondern mit gewissen Einschränkungen nur sechs Monate Beschäftigungszeit in zwei Jahren gefordert sind, um Ansprüche auf ALG1 zu erlangen.


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3. FFG – Zukunft weiter offen


Kommt es oder kommt es nicht, die unsichere Situation um das FFG ist nicht zu Ende. Eine kleine Novellierung, die die vom Leipziger Verwaltungsgericht beanstandeten Punkte berücksichtigt, sei sofort möglich, beteuert Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Nur die Kinoketten, die erfolgreich gegen das Gesetz geklagt hatten, haben signalisiert, dass sie mit der kleinen Lösung wohl nicht zufrieden sind Die Videowirtschaft hat sich ihnen – entgegen der öffentlichen Beteuerung zum FFG zu stehen - angeschlossen. Sie wollen mehr als die Aufhebung der vom Leipziger Verwaltungsgericht beanstandete Ungerechtigkeit zwischen dem Zwang für die Kinos, auf Grund des Gesetzes einzahlen zu müssen und der freiwilligen Zahlungen der Fernsehsender über die FilmFernsehAbkommen zahlt.

Die Länder haben bereits signalisiert, dass sie als Verantwortliche für den Rundfunk einen Teil ihrer Kulturhoheit aufgeben und sich der Einbeziehung der Sender in den Kreis der Beitragszahler nicht widersetzen werden.


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4. ARD und ZDF legen Telemedienkonzepte vor


Nehmen Sie die Verantwortung ernst und machen Sie aus dem 3-Stufen-Test zur Überprüfung der Internetangebote keine Alibiveranstaltung, mahnte Kulturstaatsminister Bernd Neumann zum Auftakt der CDU-Media-Night am 26. Mai in Berlin die Verantwortlichen von ARD und ZDF. Die Gremien sollten fachlich und organisatorisch in die Lage versetzt werden, ihre Pflichten wahrnehmen zu können, sonst drohe der Beihilfekonflikt mit der EU wieder aufzuflammen.

Der Minister spielte mit seiner Kritik auf ein Positionspapier der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten an. Darin wurde bemängelt, dass die bislang nach den Vorgaben des am 1. Juni in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durchgeführten Test für Internetangebote bei der Prüfung der NDR-Mediathek, kikaninchen.de und kika.plus.de nicht hinreichend umgesetzt worden seien.


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5. Haushaltsabgabe statt Rundfunkgebühr?


Haushaltsabgabe - an diesen uncharmanten Begriff könnte sich der Bundesbürger ab 2013 gewöhnen müssen. So zumindest der Eindruck nach dem Panel zur Zukunft der Rundfunkgebühren anlässlich der CDU-Media Night am 26. Mai in Berlin.

Die Politiker der Länder erwägen seit längerem die alte Regel, nach der für jedes Empfangsgerät zur Kasse gebeten wird, zu ersetzen. Zum einen, weil keine zweite Debatte um die Einbeziehung alternativer Empfangsgeräte in das Gebührenaufkommen nach der leidigen Debatte um die Rundfunkgebühr für Computer führen wollen, die dem öffentlich-rechtlichen System einen schweren Imageschaden zugefügt habe. Eingebracht soll sie nur sechs Mio. Euro jährlich haben. Die Geräteabgabe ist eine der beiden Modelle, die von einst sieben Ausgangsvarianten in der Diskussion ist. Die Alternative wäre die Haushaltsabgabe, die den Charme hätte, transparent und simpel zu sein. Sie wirft allerdings ein rechtliches Problem auf, denn sie käme in die Nähe einer Steuer.


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6. Kaum Verbesserungen beim Krankengeld für Selbstständige


Als "allenfalls halbherziges Ausbügeln einer groben sozialpolitischen Fehlentscheidung" bezeichnet der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, die heute im Bundestag anstehende Entscheidung zu zukünftigen Ansprüchen aus der Krankenversicherung für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und kurzfristig Beschäftigte.


Krankengeld als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung soll es für die genannte Gruppe aufgrund der intensiven Interventionen der Gewerkschaften ver.di und DJV in Zukunft zwar wieder geben - jedoch erst ab der 7. Krankheitswoche. "Dies ist zwar ein erster Schritt, die zum Jahresbeginn gänzlich abgeschaffte Leistung wieder einzuführen", so Werneke, "doch unsere Forderung, den bis Jahresende 2008 geltenden Rechtszustand mit einem Krankengeldanspruch ab dem ersten Krankheitstag für die große Gruppe der kurzfristig Beschäftigten wieder in Kraft zu setzen, ist offensichtlich am Willen der CDU /CSU gescheitert."


Weit über 2.000 Betroffene hatten mit ihrer Unterschrift die Forderung der Gewerkschaften unterstützt, mit dringenden Appellen hatten sich die Vorsitzenden an die politisch Verantwortlichen gewandt - ohne Erfolg. In dem heute im Bundestag zur zweiten und dritten Lesung anstehenden so genannten "Omnibusgesetz" zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften ist eine Rückkehr zum alten Recht nicht vorgesehen.




7. Meldungen


Ministerpräsidenten verschieben Einigung über Product Placement


Im Herbst wollen die Ministerpräsidenten der Länder endgültig Klarheit schaffen, wie die EU-Richtlinie zum Product-Placement in fiktionalen Programmen Deutschland umgesetzt werden soll. Die Konturen zeichnen sich bereits ab. Den öffentlich-rechtlichen Sendern soll das Product Placement weitgehend verboten werden. Strittig ist, ob Ausnahmen wie etwa Fahrzeuge erlaubt werden könnten. Die CDU soll dagegen, die SPD-regierten Länder für diese Form der Werbung gestimmt haben.

Die privaten Sender könnten nach den bislang bekannt gewordenen Vorstellungen diese Form der verdeckten Reklame uneingeschränkt nutzen, wenn sie im Vor- und Abspann oder in den Werbepausen die beworbenen Produkte benennen.


Medien und Parteien mahnen weiteren Schutz geistigen Eigentums an


1,92 Mio. $ soll Jammie Thomas-Rasset zahlen, weil sie 24 Songs auf eine Internet-Tauschbörse gestellt hat. Das Urteil aus den USA hat vor allem Symbolkraft, zeigt es doch, dass es dem Gesetzgeber mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzung im Netz ernst ist.
Deutschland tut sich bei gesetzlichen Regelungen noch schwer. Der 1. und 2. Korb des Gesetzes zum Schutz geistigen Eigentums sind nur ein Schritt in die richtige Richtung. Er erwarte vom Justizministerium endlich konkrete Vorschläge, wie die Piraterie im Internet eingedämmt und der Diebstahl geistigen Eigentums verhindert werden kann, betonte Bernd Neumann zum Auftakt der Jahrestagung der Initiative Kreativwirtschaft von Bundeswirtschaftsministerium und BKM. Angelika Krüger-Leißner, Mitglied des Kulturausschusses für die SPD, schloss sich ihm an.


RTL streicht weitere Stellen


Obwohl bereits in den Bereichen Produktion und Technik ca. 40 Stellen wegfielen und auch beim Sender Vox 10 Mitarbeiter gehen mussten, will RTL nun auch in dem Bereich Fiction und Sitcom weitere Stellen abbauen. Der Sender ließ verlauten, dass es sich zunächst um 20 Stellen handelt. Begründet wird der Abbau mit dem Rückgang der Fiktionalen Produktionen durch den Sender. Hinzu kommt die generelle wirtschaftliche Entwicklung, die Werbeeinnahmen seien in den ersten beiden Quartalen deutlich zurückgegangen.


Insgesamt ist der Anteil von eigenproduzierten Serien, TV-Movies und Sitcoms in den letzten Jahren rückläufig, Geschäftsführererin Frau Schäferkordt betonte jedoch die Wichtigkeit dieser Sparte für den Sender, daher sollen keine laufenden Formate eingestellt werden.




8. Anmeldung/Impressum


Erscheinungsdatum: Der BFV-Newsletter erscheint immer am vierten Donnerstag im Monat. Wenn Sie den BFV-Newsletter kostenlos erhalten wollen, melden Sie sich bitte persönlich an unter http://www.connexx-av.de/newsletter_bfv.php.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
connexx.av GmbH
c/o ver.di LBZ Düsseldorf
Jörg Keunecke-Lotte
Karlstrasse 123 - 127
40210 Düsseldorf
fon: 0211.61824337, fax: 0211.61824468
mail: joerg.keunecke-lotte@connexx-av.de

Redaktion: Olaf Hofmann, Jörg Keunecke-Lotte

Impressum und V.i.S.d.P.
Dieser Newsletter wird von Wille Bartz, Geschäftsführer connexx.av GmbH, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, monatlich herausgegeben.
connexx.av GmbH
c/o ver.di LBZ Niedersachsen
Wille Bartz
Goseriede 10-12
30159 Hannover



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