connexx.av Newsletter #30 vom 10.02.2004

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connexx.av Newsletter #30 vom 10.02.2004
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Inhalt

1) Vorwort: Hartzige Zeiten für Arbeitnehmer
2) In eigener Sache: Zentrales connexx.av-Büro jetzt in Hannover
3) Arbeitsrecht - Die wichtigsten Änderungen 2004 bei connexx.av
4) Brancheninfo 1: Babelsberger Filmpark soll wachsen - qualifizierten Mitarbeitern wird gekündigt
5) Brancheninfo 2: DLM-Studie "Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland"
6) Brancheninfo 3: Haustarifvertrag bei Hambuger Produktion abgeschlossen
7) Brancheninfo 4: Tarifverträge gekündigt: connexx.av fordert Verbesserung der Arbeitsbedingungen am "Set"
8) Bildungsurlaub - was ist das eigentlich?
9) Seminar für Freie und Selbständige in den Medien
10) Info-Tag für Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen
11) Infoveranstaltungen und Stammtische
11a) Second Tuesday - Hartz und die Freien
11b) Kölner Medien-Betriebsräte-Stammtisch zum Thema Betriebsänderung
11c) Infoveranstaltung: Wie schütze ich Ideen, Titel, Namen und Konzepte?
11d) Die Rente - viele Wege führen zum Ziel?
12) Newsletter abbestellen
13) Impressum

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1) Vorwort: Hartzige Zeiten für Arbeitnehmer
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Das neue Jahr brachte für Arbeitnehmer eine Menge Veränderungen, auch wenn viele im Moment noch keine spürbaren Auswirkungen haben. Versteckt hinter dem Begriff Hartz-Gesetze wurden Leistungen für Erwerbslose gekürzt, Kontrollen verschärft und wer als langzeitarbeitslos zählt, muss in Zukunft jede(!) Arbeit annehmen. Noch nicht vorhersehbar sind vor allem die Folgen der verkürzte Rahmenfrist für das Arbeitslosengeld. 360 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigtungmuss man Nachweisen, um Anspruch auf das Arbeitslosengeld I (wie es zukünftig heißt) zu erlangen. Bisher hatte man drei Jahre Zeit, um diese 360 Tage anzusammeln - dieser Zeitraum verkürzt sich jetzt um ein Drittel. Für viele Medienschaffende, gerade im Filmgeschäft, wird es nun eng. Auf Produktionsdauer beschäftigt, dürften jetzt viele Probleme bekommen, diese Zeiten innerhalb der verbliebenen zwei Jahre zusammenzubringen. Etlichen Filmschaffenden dürfte nur noch das Recht auf "Arbeitslosengeld II" bleiben - und damit eine Unterstützung auf Sozialhilfeniveau. Mehr zu dieser Problematik finden Sie in diesem Newsletter, einen kurzen Überblick über die wichtigsten aktuellen Hartzgesetze haben wir Ihnen zusammengestellt.

Eine wichtige Änderung betrifft diesmal uns selbst - unser zentrales Büro in Frankfurt ist nicht mehr. Das heißt aber nicht, dass Sie deswegen auf Service verzichten müssen, denn seit heute finden Sie uns in Hannover. Falls Sie uns anfangs nicht immer gleich erreichen, seien Sie ein wenig nachsichtig mit unserer Teamassistentin: sie versinkt derzeit in Umzugskisten, so dass es ein paar Tage dauern kann, bis wir in der gewohnten Schnelligkeit auf Ihre Anfragen reagieren können. Wir freuen uns auf ihren Anruf in Hannover. Die Kontaktdaten finden Sie unter 2) in diesem Newsletter.


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2) In eigener Sache: Zentrales connexx.av-Büro jetzt in Hannover
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Das connexx.av-Koordinationsbüro mit unserer Teamassistentin Angela Kluncker ist vom Main an die Leine umgezogen. Seit 9.Februar finden Sie uns in unter folgender Adresse:

connexx.av
c/o ver.di
Goseriede 10-12
30159 Hannover

Telefon 0511.12 40 06 02
Fax 0511.12 40 06 04
E-Mail mail@connexx-av.de

Bitte schreiben Sie ab sofort nicht mehr an die Frankfurter Adresse (sie finden sie z.B. noch auf unseren Flyern), um Verzögerungen bei der Antwort auf Ihre Anfragen zu vermeiden.

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3) Arbeitsrecht - Die wichtigsten Änderungen 2004 bei connexx.av
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Seit 1. Januar 2004 gibt es wichtige Veränderungen beim Kündigungsschutz und der Arbeitszeit. Aus der Bundesanstalt für Arbeit wurde die Bundesagentur für Arbeit. Unangetastet bleibt der Tarifschutz. Die wichtigsten Änderungen im Telegrammstil. Ausführliche Informationen und Merkblätter zum Download finden Sie auf unserer Webseite (siehe Link am Ende dieses Artikels).

* Lockerung des Kündigungsschutzes
Der Kündigungsschutz gilt für Mitarbeiter, die seit Januar 2004 neu eingestellt werden, erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.

* Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
Die Kriterien bei der Sozialauswahl werden auf vier beschränkt: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung des Arbeitnehmers. Ausnahmen: "Leistungsträger" bleiben von der Sozialauswahl ausgeschlossen.

* Abfindung bei Kündigung
Der Arbeitgeber kann bei betriebsbedingten Kündigungen den Betroffenen eine Abfindung anbieten. Nimmt der Entlassene diese an, ist damit die Kündigungsschutzklage ausgeschlossen.

* Einheitliche Klagefrist für Kündigungsschutzklagen
Für sämtlichen Kündigungen wurde die Klagefrist auf drei Wochen ab Zugang der Kündigung vereinheitlicht.

* Befristete Beschäftigung bei Unternehmensgründern
Neu gegründete Unternehmen können in den ersten vier Jahren Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund auf bis zu vier Jahren befristen.

* Bezug von Arbeitslosengeld verkürzt
Die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld wird ab 1. Februar 2006 von 32 auf zwölf Monate verkürzt. Ausnahme: Arbeitnehmer über 55 Jahren sollen 18 Monate Arbeitslosengeld bekommen.

* Arbeitszeitgesetz angepasst
Unter Anrechnung von Bereitschaftsdiensten darf im Jahresdurchschnitt maximal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Das gilt zunächst nur für Beschäftigte ohne tarifvertragliche Regelungen. Für alle anderen Betroffenen - die große Mehrheit - wird die Bestimmung erst Anfang 2006 wirksam.

* Hartz IV - Arbeitslosengeld II
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) verschiebt sich auf Anfang 2005. Für Langzeitarbeitslose soll jede Arbeit zumutbar werden. Erwerbsfähigkeit wird für alle angenommen, die mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Das Arbeitslosengeld II liegt voraussichtlich auf Niveau der bisherigen Sozialhilfe und kann bei Ablehnung einer Arbeit sogar noch gekürzt werden.

* Immerhin: Tarifautonomie bleibt noch unangetastet
Die Tarifparteien werden in einer Protokollerklärung aufgefordert, mehr Flexibilität zuzulassen, damit die Bildung betrieblicher Bündnisse für Arbeit erleichtert wird. Gesetzliche Eingriffe sind zunächst nicht vorgesehen.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen im Arbeitsrecht:
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=4006c54b3a5e9&akt=wissen_gesetze&view=〈=1

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4) Brancheninfo 1: Babelsberger Filmpark soll wachsen - qualifizierten Mitarbeitern wird gekündigt
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Der Filmpark Babelsberg wächst und bekommt neue Attraktionen, zwanzig langjährige Mitarbeiter werden davon nichts mehr haben. Ihnen droht demnächst die Entlassung. Die von Geschäftsführer Friedhelm Schatz angekündigte Erweiterung kostet qualifizierte Arbeitsplätze - zu Gunsten von Saisonbeschäftigten und Teilzeitverhältnissen.

Vor wenigen Tagen noch hatte Schatz in der Regionalpresse vollmundig verkündet, der Filmpark werde durch den Ausbau mittelfristig wieder attraktiver für Besucher. Parallel zu dieser Ankündigung liefen bereits Sozialplanverhandlungen für die geplante Kündigung der zwanzig Beschäftigten. Damit geht der Personalabbau in Potsdam-Babelsberg weiter, denn schon im Mai 2003 hatte es 25 Entlassungen gegeben.

Meike Jäger von connexx.av ist für die gewerkschaftliche Betreuung im Filmpark zuständig. Sie kritisiert scharf die geplanten Kündigungen. Die Entlassung der letzten Filmfachleute im Park diene vor allem dazu, Know how in den Bereichen Infotainment, Moderation und Besucherservice abzubauen. Die "digitale" Zukunft im Filmpark bedeute vor allem Information aus der Konserve und damit laut Meike Jäger der falsche Schritt wenn es um Qualität geht.

Der französische Mischkonzern Vívendi hatte "ohne soziales Gewissen", so Jäger, den Filmpark an den früheren Geschäftsführer Friedhelm Schatz verkauft. Jetzt plant Schatz mit seinem neuen Partner, dem Berliner Estrel-Hotel, den großen Wurf - den vollständigen Umbau des Filmparks. Über die geplanten Veränderungen wurde der Betriebsrat bisher "nur zäh und scheibchenweise" informiert. ver.di, die Beschäftigten und die Betriebsräte wüssten gerne, wo die Reise hingeht. Denn die großartigen Pläne berücksichtigen eindeutig nicht die Interessen der Beschäftigten und führen offensichtlich zu keiner größeren Arbeitsplatzsicherheit. Saisonarbeit mit befristeten Teilzeitjobs und möglicherweise sogar Arbeit auf Abruf sind keine qualitativ hochwertige Beschäftigung. Eine Veränderung in diese Richtung muss von ver.di/connexx.av und dem Betriebsrat kritisch begleitet, lautet die Forderung von connexx.av.

Brancheninfos auf www.connexx-av.de:
http://www.connexx-av.de/brancheninfos.php3?view=&si=1〈=1

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5) Brancheninfo 2: DLM-Studie "Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland" - Privatsender mit weniger Mitarbeitern, ARD und ZDF legen zu
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wächst, die Privaten schrumpfen - Hörfunk im Durchschnitt erfolgreicher als Fernsehen

Mit dem Einbruch auf dem Werbemarkt seit 2001 ist der werbefinanzierte Rundfunk erstmals in seiner Geschichte geschrumpft. Zu diesem Ergebnis kommt das Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung (HBI) in einer aktuellen Untersuchung. Auftraggeber der Studie "Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2001/2002" war die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten.

Das private Fernsehen erlitt laut Studie weit größere Verluste als der Hörfunk. Zwei Jahre hintereinander mussten die TV-Anbieter Defizite im teilweise mehr als dreistelligen Millionenbereich verkraften. Die Hörfunkanbieter war erfolgreicher: nach schwarzen Zahlen im Jahr 2001, gab es im Folgejahr ein knapp ausgeglichenes Ergebnis. Damit erlitt der Private Rundfunk erstmals in seiner Geschichte deutliche Verluste. Seit 2000 entwickeln sich die Einnahmen von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern zunehmend auseinander: die Privaten verlieren, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es Zuwächse.

Noch bis Ende 2001 stellte der Private Rundfunk ständig neue Mitarbeiter ein, danach wurden Stellen abgebaut. Der Hörfunk verlor 6,1 Prozent der Beschäftigten, das Fernsehen 4,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum wuchs jedoch die Zahl der Teilzeitbeschäftigten. Ende 2002 hatten 18 Prozent der festen Mitarbeiter im privaten Hörfunk Teilzeitverträge (Ende 2000: 14 Prozent), beim Fernsehen sogar nahezu ein Drittel (Ende 2000 noch 22 Prozent). Die öffentlich-rechtlichen Anstalten beschäftigten Ende 2000 rund zehn Prozent der festen Mitarbeiter in Teilzeit, Ende 2002 waren es bereits zwölf Prozent.

Ende 2002 zählte das Bredow-Institut in der gesamten Rundfunkwirtschaft 46.089 Erwerbstätige. Laut Studie arbeiten fast doppelt soviele Menschen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk - nämlich 29.648 - wie bei den Privatsendern. Dort gab es 11.982 (Fernsehen) 4.459 (Radio) Beschäftigte. Während die Privaten festes Personal abbauten, legten ARD und ZDF bei den festen Mitarbeiter um etwa ein Prozent zu.

Alle Rundfunkveranstalter zusammen nahmen 2002 14,5 Milliarden Euro ein. Das sind 200 Millionen oder 1,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In der langfristigen Betrachtung attestiert die Studie dem Privaten Rundfunks jedoch den größerem wirtschaftlichen Erfolg: Seit 1984, dem Startjahr des Privatfunks, verfünffachten sich Erträge der Rundfunkwirtschaft. Während ARD und ZDF nur 13 Prozent der Einnahmen mit Werbung erzielten, finanzierten sich die Privaten zu rund 75 Prozent auf diesem Weg (einschließlich Sponsoring und Teleshopping).

Auch 2002 war für die privaten TV-Veranstalter ein Jahr der roten Zahlen. Waren es 2001 noch 1,3 Millionen Euro Miese, betrug das Defizit im Folgejahr noch immer 800 Millionen Euro. Bei Privaten Hörfunk sieht es besser aus, allerdings ist das Bild sehr unterschiedlich:

* Die 45 Anbieter landesweiter regionaler Hörfunk- bzw. Mantelprogramme erzielten einen Kostendeckungsgrad von 112 Prozent (2001: 120 Prozent).
* Die 132 Lokalsender erreichten einen Kostendeckungsgrad von 98 Prozent (2001: 105 Prozent). 54 arbeiteten kostendeckend.
* Die 14 bundesweiten Programme blieben mit 61 Prozent (2001: 63 Prozent) wieder unter des Kostendeckungsgrenze. Nur zwei Veranstalter erreichten ein positives Ergebnis.

Bericht und Links zur Studie:
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=40113843995cd&akt=brancheninfos_privaterrundfunk&view=〈=1

Weitere Brancheninfos zum Privaten Rundfunk bei connexx.av:
http://www.connexx-av.de/brancheninfos_privaterrundfunk.php3?view=&si=1〈=1

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6) Brancheninfo 3: Haustarifvertrag bei Hambuger Produktion abgeschlossen
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connexx.av und der Fachhgruppe RFAV ist es in Hamburg gelungen, den Einstieg in Tarifstandards für Festangestellte bei Film- und Fernsehproduktionen zu verhandeln. In nur drei Verhandlungstagen wurde ein wegweisender Abschluss für die Filmbranche erreicht.

"Wir brauchen hier einheitliche Regelungen, um die total unterschiedlichen Vereinbarungen der Einzelarbeitsverträge nicht ständig diskutieren zu müssen", meinte der Betriebsrat der Hamburger dmfilm Film & TV-Produktion im Frühjahr 2003. Die neue Geschäftsführung hatte bereits ihre Bereitschaft zu Verhandlungen über einheitliche Unternehmensstandards signalisiert. Gemeinsam mit connexx.av erarbeitete der Betriebsrat die Eckpunkte für einen Manteltarifvertrag und entwickelte ein Gehaltsgruppensystem für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen. Seit dem 1. Januar 2004 gilt für die Kameraleute, Editoren, Producer, Produktions- und Kameraassistenz der einheitliche Firmenstandard.

"Keiner konnte sich verschlechtern, alle haben gewonnen", resümierte der Betriebsrat das Ergebnis. Das Gremium hatte intensive Vorarbeit geleistet, um auf die dmfilm zugeschnittene Arbeitsbedingungen einvernehmlich und mit guten sozialen Leistungsstandards für die Beschäftigten zügig zu verankern. Entscheidend für die Geschäftsführung waren dabei zwei Bedingungen: Erhalt der Flexibilität und keine signifikaten Mehrkosten durch den Tarifvetrag.

Die Verhandlungspartner berücksichtigten dies durch ein Arbeitszeitmodell, das der Firma die Garantie gibt, bei Kundenanfragen auch weiterhin schnell reagieren zu können. Anderseitet gewährleistet das Modell die Entscheidungssouveränität der Beschäftigten: Neben dem Arbeitszeitkonto regeln die Vereinbarungen Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Mit Urlaub, Weiterbildung und Altersvorsorge sowie ein gutes Gehaltsgefüge ergänzen den Vertrag für die Beschäftigten. Hintergrund für die Tarifregelung ist auch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die seit Anfang 2004 umgesetzt werden muss.

Wolfgang Kreider (Fachgruppe RFAV) und Olaf Hofmann (connexx.av) bewerten diesen Pilotabschluss für die Festangestellte bei Film- und Fernsehproduktionen als wegweisend für weitere Haustarifverträge bei Filmproduktionen.

Mustertarifvertrag Filmproduktion:
http://www.connexx-av.de/tarifvertraege_filmfernsehproduktion.php3?view=&si=1〈=1

Weitere Infos für Film- und Fernsehschaffende:
http://www.connexx-av.de/brancheninfos_filmfernsehproduktion.php3?view=&si=1〈=1

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7) Brancheninfo 4: Tarifverträge gekündigt: connexx.av fordert Verbesserung der Arbeitsbedingungen am "Set"
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Berlin - Am kommenden Mittwoch kündigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di alle drei Flächentarifverträge für die Film- und Fernsehschaffenden. Damit folgt die Gewerkschaft dem einstimmigen Beschluss von Tarifausschuss und den Vertretungen der Filmschaffenden-Berufsverbände. "Die Kündigung ist ein überfälliges Signal an die Tarifpartner, die desolaten Arbeitsbedingungen bei Produktionen zu verbessern", sagt Olaf Hofmann, Filmverantwortlicher bei connexx.av, der Vertretung von Medien- und Filmschaffenden in ver.di. Außerdem hätten die Tarifparteien so die Chance, langfristig für die Qualitätssicherung des deutschen Films zu sorgen, so Hofmann weiter.

Das veraltete Tarifwerk soll jetzt reformiert und den veränderten Rahmenbedingungen in Film- und Fernsehproduktion angepasst werden. Ende Februar beginnen zu diesem Zweck die ersten Gespräche mit Vertretern der Produzentenverbände. Anlass sind die seit Jahren sich verschlechternden Arbeitsbedingungen mit täglichen Arbeitszeiten von mehr als 16 Stunden. Zudem werden die tariflichen Regelungen immer häufiger unterlaufen, vor allem Vor- und Nachbearbeitungszeiten bei Produktionen werden häufig nicht bezahlt. Hinzu kommt die Reform der Arbeits- und Sozialordnung, welche die Filmschaffenden besonders hart trifft. Bisher erhielten Filmschaffende bei 360 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstagen innerhalb von drei Jahren bis zu sechs Monate Arbeitslosengeld. Diese Rahmenfrist verkürzt sich ab 1. Februar 2006 auf zwei Jahre. Bereits seit 1.Februar dieses Jahres läuft die Zweijahresfrist für Ansprüche auf Arbeitslosengeld ab 2006.

"Wir werden ab Februar 2006 ein massives Problem in der Filmbranche bekommen, wenn wir jetzt nicht handeln und mit den Produzentenverbänden ein tragfähiges Tarifmodell für die Zukunft entwickeln", kommentiert Olaf Hofmann von connexx.av die Situation. Denn ab dem heutigen Zeitpunkt müssen die Filmschaffenden durchschnittlich jeden zweiten Tag beschäftigt sein, um ab 1.2.2006 Arbeitslosengeld beziehen zu können. Dies kann der deregulierte Markt mit immer kürzeren Drehzeiten, Budgetkürzungen und Preisdumping nicht leisten, so die Einschätzung von connexx.av. Die Gefahr: Fachkräfte werden ab 2006 nicht mehr angestellt oder sie wandern in andere Branchen ab. Ziel müsse es sein, die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiträume für Filmschaffende zu verlängern und dies in den Tarifvertrag einfließen zu lassen.

Auftraggeber und Filmförderungen dürfen die unzulässigen Arbeitsbedingungen nicht weiter tolerieren, sondern müssen darauf drängen, dass die Produktionen im gesetzlichen und tariflichen Rahmen stattfinden.

Tarifverträge bei connexx.av:
http://www.connexx-av.de/tarifvertraege.php3?view=&si=1〈=1

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8) Bildungsurlaub - was ist das eigentlich?
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Viel zu wenige Beschäftigten wissen, dass es in fast allen Bundesländern den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt. Dieser Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich in anerkannten Veranstaltungen politisch oder beruflich weiterzubilden. Der Lohn wird während dessen vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Derzeit gelten in folgenden Bundesländern (unterschiedliche) Bildungsurlaubsgesetze:

- Berlin, Brandenburg
- Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
- Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- Hessen, Sachsen-Anhalt

Für wen gilt das Gesetz?

Dies ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Detaillierte Auskunft geben unter anderem die Anbieter von Veranstaltungen für Bildungsurlaub.

Wie viel Bildungsurlaub erhält man?


In vielen Bundesländern haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. Zu den genauen Regelungen geben die Seminar-Anbieter und die Mitarbeiter von connexx.av Auskunft.

Wie melde ich mich an?

Im Regelfall sucht man sich ein Seminar aus (zum Beispiel im Internet im ver.di-Bildungsportal) und sendet das Anmeldeformular ab. Vom Veranstalter erhalten Sie dann ein Formblatt "Mitteilung an den Arbeitgeber" zu, aus dem Datum, Ort, Thema und Zulassung laut Bildungsurlaubsgesetz hervorgehen. Sie unterschreiben dieses Formblatt und reichen es als Antrag mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber ein. Sie können aber die Anmeldung aber auch formlos mit den genannten Daten, am besten schriftlich, beim Arbeitgeber einreichen.

Welche Freistellungsmöglichkeiten gibt es noch?

1. Durch Entsendebeschluss des Betriebsrates:
Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen können an Veranstaltungen teilnehmen, die für die Arbeit im Betriebsrat oder der JAV notwendige Kenntnisse vermitteln. Voraussetzung ist der förmliche Beschluss ihres jeweiligen Gremiums. Der Arbeitgeber muss für die Seminardauer das Entgelt weiterzahlen und die Teilnahmekosten übernehmen.

2. Individualanspruch:
Einzelne BR-Mitglieder können sich für Veranstaltungen freistellen lassen, die den in Punkt 1. genannten Bestimmungen genügen. Insgesamt haben sie einen Anspruch von drei Wochen während der laufenden Wahlperiode, erstmalig Gewählte sogar vier Wochen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber zwar das Gehalt zahlen, nicht aber die Kosten für die Teilnahme übernehmen.

Wann kann der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

Will der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, so muss er das so früh wie möglich, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Mitteilung, schriftlich mitteilen und seine Gründe dafür darlegen. Das können nur "zwingende betriebliche Belange" oder Urlaubsansprüche von Kolleginnen sein, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. Auch wenn in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr bereits eine bestimmte Anzahl an Bildungsurlaub genommen wurde, kann er zeitlich aufgeschoben werden. Über die genauen Ansprüche geben die Ländergesetze Auskunft.

Wichtig:

* Der Arbeitgeber hat den Bildungsurlaub nicht zu genehmigen, er kann ihn nur in wenigen Ausfällen ablehnen.

* Laut Bildungsurlaubsgesetz dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen, wenn Sie den Urlaub in Anspruch nehmen. Man sollte also nicht auf sein Recht verzichten und es notfalls mit Hilfe des Betriebsrats, von connexx.av/ver.di bzw. dem Veranstalter erstreiten.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen von connexx-av gern zur Verfügung.

ver.di-Bildungswerk:
http://www.bw-verdi.de

Informationen zum Bildungsurlaub bei connexx.av
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=3ec4fa93285c3&akt=wissen_ausbildung&view=〈=1

Bildungsurlaubsgesetze der Länder:
http://www.igmetall.de/bildung/gesetze/bildungsurlaubsgesetz.html

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9) Seminar für Freie und Selbständige in den Medien
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"Was Freie und Selbständige für ihren Beruf wissen müssen" - Mit Goetz Buchholz

vom 27.03.2004 bis 28.03.2004
Ort: 04874 Belgern/OT Neußen (Nähe Leipzig) Im Forsthaus Dröschkau


Der Einstieg in die freiberufliche Arbeit heißt neben kreativem Schaffen auch: Erkennen, dass freie Arbeit ein Geschäft ist. Das ist die erste und grundlegende Regel für alle, die als Freie arbeiten wollen. Und die unbeliebteste, weil sie so gar nichts zu tun hat mit dem Traum von Freiheit und Kreativität. Aber sie ist Voraussetzung dafür, dass sich dieser Traum erfüllt.

Goetz Buchholz, Autor des "Ratgeber Freie", vermittelt anschaulich Grundkenntnisse in Urheber-, Vertrags-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Das Seminar ermöglicht den Erfahrungsaustausch über erste Aufträge und Akquisition, Verträge und Honorare, Kulturförderung und Sponsoren, Arbeitsorganisation und Kooperation.Teilnahmevoraussetzung sind erste praktische Erfahrungen mit professioneller freier Arbeit.

Aus dem Seminarinhalt:

* Der Einstieg in die freie Arbeit: Kontakte, Arbeitsformen, Auftragsakquisition, Fördermöglichkeiten und Sponsoren
* Die "Existenzgründung"
* Urheberrecht: Das neue Gesetz, Alltagsfragen und Verwertungsgesellschaften
* Der Geschäftsalltag: Verträge und Honorare, Abrechnung und Organisation
* Soziale Absicherung: Künstlersozialkasse und weitere Versicherungen
* Steuern: Steuererklärung selber machen - kein Problem

TeilnehmerInnen-Zahl: Die Kapazität des Seminars ist auf 25 Personen beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt; natürlich werden wir eine Warteliste führen.

Seminarort: Hotel Forsthaus Dröschkau, 04874 Belgern/OT Neußen (Dahlener Heide)
Tel.: 034224/ 45180
Fax: 034224/ 45199,
www.forsthaus-droeschkau.de

Seminarzeit: Das Seminar beginnt am Samstag, 10:00 Uhr und endet Sonntag, 17:00 Uhr

Weitere Termine in diesem Jahr: Goetz Buchholz veranstaltet das gleiche Seminar vom 13.-15.April in Lage-Hörste.

Teilnahmegebühr: 100 Euro, 50 Euro für Mitglieder von ver.di/connexx.av
Verpflegung und Übernachtung sind im Preis enthalten.

Anmeldung und Rückfragen: Heike Pusch heike.pusch@verdi.de, Tel.: 0341/68100-0
Fax.: 0341/ 68100-52

Anmeldeschluss: 20. Februar 2004, bitte den vorgedruckten Anmeldebogen (siehe Link unten) benutzen!

Information und Seminarplan:
http://www.connexx-av.de/termine_seminare.php3?view=&si=1〈=1

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10) Info-Tag für Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen
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Zeit: Am 24. Februar ab 8.30 Uhr
Ort: Kommunikationszentrum der Hamburger Hochbahn AG in Hamburg (Barmbek)- Hellbrookstraße 2 - Halle 13

Geplante Themen:
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8.30 bis 10.10 Uhr

Aktuelles im Arbeits- und Sozialrecht (Gesetzesänderungen, Übertragung von Urlaubsansprüchen in das Folgejahr)

Referent: Rechtsanwalt Joachim Langkabel
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10.30 bis 12.00 Uhr

Fragebögen und Mitarbeiterbefragung als Instrument der Interessenvertretung

Referenten: Ralf Lange/Dr. Friedhelm Michalke
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12.00 bis 12.30 Uhr

Volksentscheid "Gesundheit ist keine Ware"

Referent: Wolfgang Rose, ver.di-Landesbezirksleiter Hamburg
Für die Teilnahme ist die Beschlußfassung der entsprechenden Mitarbeitervertretung erforderlich:
Betriebsrat: § 37 (6) BetrVG
Personalrat: § 46 (6) BPersVG bzw. § 48 (4) Hamburger PersVG
Mitarbeitervertretung: § 19 (3) MVG
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Anmelden können Sie sich beim ver.di-Landesbezirk Hamburg entweder per Fax: 040-2858 855 oder schriftlich. Schicken Sie Ihre Anmeldung bitte an den:

ver.di-Landesbezirk Hamburg
Besenbinderhof 60
20097 Hamburg

ver.di veranstaltet den Infotag in Kooperation mit der TIB - Technologie- und Innovationsberatung e.V.


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11) Infoveranstaltungen und Stammtische
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11a) Second Tuesday - Hartz und die Freien
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am 10.02.2004
Ort: Berlin - Oberbaum-Eck, Bevernstraße (U-Bahnhof Schlesisches Tor)

Zum Jahresende 2003 wurden durch die AGENDA 2010-Politik der Bundesregierung alle möglichen sozialen Gesetze zur Verschlechterung der Lebenslage durchgesetzt. Nach dem Leitbild der Hartz-Kommission wird künftig jeder seines eigenen Glückes Schmied.

Den Gürtel enger schnallen sollen nicht nur Erwerbslose speziell ab 2005 mit einem schmalen Arbeitslosengeld unterhalb der Sozialhilfestandards, sondern auch die Selbstständigen und abhängig Beschäftigten.
Die Änderungen werden maßgeblich die freien Medienschaffenden treffen.

Anne Allex, BdWi und Kooperationspartnerin des bundesweiten Runden Tisches der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen und Olaf Hofmann, Filmspezialist von connexx.av werden u.a. zu folgenden Fragen Stellung nehmen:

* Welche politische Bedeutung haben die Hartzgesetze?
* Welche Regelungen wirken sich vor allem auf die Lebenslage freier Medienschaffender aus? (Anspruchserwerb auf Arbeitslosengeld, freiwillige Versicherung gegen Erwerbslosigkeit, Zugänge Existenzgründungsbeihilfen, Ansprüche auf Arbeitslosengeld II,Zumutbarkeit)
* Welche Konsequenzen ergeben sich für auf Produktionsdauer Beschäftigte?
* Welche Gegenwehrstrategien, Kampagnen und Proteste sind in der Diskussion?

Anfahrt: U1 Schlesisches Tor - am Ausgang das weiße Eckhaus mit der '1895'-Krone.

Für eine persönliche Einladung einfach an berlin@connexx-av.de mailen.

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11b)'Kölns BeSt' - Kölner Medien-Betriebsräte-Stammtisch zum Thema Betriebsänderung
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Am 11.02. von 15 bis 18 Uhr (danach freie Zeitgestaltung).
Ort: Brauhaus Stüsser, Neusser Str. 47, Ecke Balthasarstrasse (Köln-Agnesviertel)

Am 11. Februar 2004 startet im Brauhaus Stüsser in der Neusser Str. der neu gegründete Kölner Betriebsräte-Stammtisch 'Kölns BeSt'.

Thema: Betriebsänderung
Referent: Wolfgang Kirchberger. Wolfgang war 20 Jahre lang Betriebsrats-Vorsitzender bei der Dortmunder Eisenbahn GmbH und hat mit Durchsetzungskraft und Humor viele große Erfolge für und mit den Kolleginnen und Kollegen erreicht.

Eingeladen sind Betriebsräte des privaten Rundfunks, der Filmbranche, AV-Produktion und der Neuen Medien aus Köln/Düsseldorf und Umgebung.

Für 2004 sind acht Treffen geplant auf denen Referenten zu bestimmten Themen sprechen und hinterher diskutiert wird.

Die Teilnehmer können sich ausserdem austauschen über ihre alltägliche BR-Arbeit, die Gestaltung und Vermittlung von Betriebsvereinbarungen,Tarifverträge, Unternehmensinfos, Jobs in der Szene, Weiterbildung, gemeinsame Aktionen etc.

Anmeldung: nicht erforderlich, einfach Besuch im betriebsrat beschließen und vorbeikommen.


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11c) Infoveranstaltung: Wie schütze ich Ideen, Titel, Namen und Konzepte?
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am 19.02.2004
Ort: 20097 Hamburg - Besenbinderhof 60 - ver.di-Center

Ein Wegweiser durch den Irrgarten des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts. Referent Wolfgang Kreider wird unter anderem folgende Fragen beanworten:

* Was ist von vornherein gesetzlich geschützt?
* Welche zusätzlichen Maßnahmen geben weiteren Schutz?
* Was kann von anderen sanktionslos übernommen werden?

Referent: Wolfgang Kreider, Jurist, ver.di HamburgEine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Ansprechpartner:
Betina Gardner,
Tel: 040-2858-406
Fax: 040-2858-445
betina.gardner@verdi.de

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11d) Die Rente - viele Wege führen zum Ziel?
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am 26.02.2004
Ort: Hamburg, ver.di center, Besenbinderhof 56
Zeit:19.00 bis 21.00 Uhr

Der Staat ist verschuldet. Kosten senken auf Kosten der Bürger heißt die Devise. Ebenso länger arbeiten, mit weniger Rente auskommen und private Eigenvorsorge treffen. Altersteilzeit wird trotz Arbeitslosigkeit zurückgefahren. Die aktuelle Situation ist unübersichtlich. Wer bekommt wann wie viel Rente? Welche unterschiedlichen Rentenarten können in Anspruch genommen werden?

Referentin Judith Kerschbaumer von ver.di Bundesvorstand, Abt. Sozialpolitik gibt eine Übersicht in der verwirrenden Lage.

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12) Newsletter abbestellen
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13) Impressum
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Dieser Newsletter wird von Wille Bartz für connexx.av, einem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für die Vertretung von Medienschaffenden im privaten Rundfunk, Film, AV-Produktion und Internet, in unregelmäßigen Abständen herausgegeben.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
connexx.av
z.Hd. Wille Bartz
c/o ver.di
Goseriede 10-12
30159 Hannover
Tel: 0511/12400-601
Fax: 0511/12400-604

E-Mail wille.bartz@connexx-av.de
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Ralf Steinle (leipzig@connexx-av.de)

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