connexx.av Newsletter #24 vom 28.01.2003

***************************************
connexx.av Newsletter #24 vom 28.01.2003
***************************************

Inhalt:
1) Wochenendzuschlaege zu gering - der VTFF ist erneut zu Verhandlungen aufgefordert
2) Haustarifvertrag Studio Hamburg - Atelier und Holding - abgeschlossen
3) Tarifabschluss fuer Zeitschriftenredakteurinnen und -redakteure
4) ver.di und bvk vereinbaren Kooperation zur Staerkung der Film- und Fernsehschaffenden (24. Januar 2001)
5) Bundesfachgruppe Rundfunk/Film/AV-Medien tagte
6) Existenzgruendungszuschuss fuer Medienschaffende
7) Unwoerter des Jahres - "Ich-AG"
8) Termine: Berlinale, Seminare, Stammtische, Kongress "Wissen ist was wert" und vieles mehr.
9) Recht: Zahlungszusagen auch nach Jahrzehnten verbindlich
10) Newsletter abbestellen
11) Impressum


***************************************
1) Wochenendzuschlaege zu gering - der VTFF ist erneut zu Verhandlungen aufgefordert
***************************************

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen mit dem Verband der technischen Betriebe fuer Film und Fernsehen (VTFF) von Ende 2002 ist in einem wesentlichen Punkt fuer den Tarifausschuss fuer Filmtechnische Betriebe in ver.di nicht annehmbar. Aus diesem Grund wurde dem VTFF am 16.1.2003 mitgeteilt, dass ueber die Hoehe von Wochenendzuschlaegen erneut verhandelt werden muss.

Nach Verhandlungsende in der Tarifrunde 2002 sollte folgende Regelung vereinbart werden: Die Wochenendzuschlaege sollten auf 35% am Sonnabend und 75% am Sonntag reduziert werden. Alle nach dem neuen Manteltarifvertrag (MTV) als produktionsabhaengig Beschaeftigte Eingruppierten sollten nach Willen des VTFF dann keinen Zuschlag erhalten, waeren sie von Montag bis Sonntag an fuenf Tagen in Einsatz. Diejenigen, die an sechs oder gar sieben Tage pro Woche arbeiten, sollten am Sonnabend mindestens 25% und am Sonntag 35% Zuschlag gezahlt bekommen.

Gegenueber der bisherigen Regelung haette das eine deutlich schlechtere Verguetung fuer die Beschaeftigten zur Folge gehabt. Aus diesem Grund konnte der Tarifausschuss dem Manteltarifvertrag bisher nicht zustimmen. Weil die Arbeitgeber einen engen Zusammenhang zwischen der Annahme des gesamten MTV durch ver.di mit dem Lohn- und Gehaltsabschluss sehen, wurden auch diese Tarifvertraege bisher noch nicht unterzeichnet. Das bedeutet: zum jetzigen Zeitpunkt gilt weiter der bisherige Tarifvertrag fuer alle Beschaeftigten, deren Arbeitsverhaeltnisse vor dem 1. August 2002 geschlossen wurden.

Weitere Informationen

http://www.connexx-av.de/forum_film.php3


***************************************
2) Haustarifvertrag Studio Hamburg - Atelier und Holding - abgeschlossen
***************************************

ver.di und Studio Hamburg haben einen gemeinsam ausgehandelten Haustarifvertrag unterschrieben. Der Vertrag tritt rueckwirkend zum 1. August 2002 in Kraft und enthaelt gegenueber dem bisherigen Manteltarif zwei grundsaetzliche Aenderungen. Die bisherige Regelung fuer Zuschlaege an Wochenenden und Feiertagen wurde gestrichen. Stattdessen erhalten die Mitarbeiter Zuschlaege von 25% an Samstagen, 50% an Sonntagen und 150% an Feiertagen. Die neuen Zuschlaege gelten erst ab 1.Januar 2003. Ab 2003 haben alle Mitarbeiter der Holding und des Ateliers einheitlich Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Vor dem 31.12.2002 erworbene hoehere Ansprueche bleiben erhalten. Ausserdem regelt der Haustarifvertrag, dass Studio Hamburg Zahlungen in eine Pensionskasse mit zurzeit 11% des eingezahlten Beitrages unterstuetzt.

Der Haustarifvertrag ist ab Anfang Februar 2003 auch bei connexx.av als PDF-Datei auf der Webseite einzusehen.


***************************************
3) Tarifabschluss fuer Zeitschriftenredakteurinnen und -redakteure
***************************************

In der dritten Runde der Gehaltstarifverhandlung am 14. Januar wurde mit dem Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) in Frankfurt/Main ein Abschluss beim Gehaltstarif erzielt. Dieser gilt fuer Redakteurinnen, Redakteure, Volontaerinnen und Volontaere. Der Gehaltstarifvertrag gilt rueckwirkend ab 1.August 2002. Fuer 2003 und die ersten fuenf Monate des Jahres 2004 wird eine Gehaltserhoehung faellig. Zusaetzlich wurden waehrend der Laufzeit zwei Einmalzahlungen vereinbart. Die konkreten Daten des Abschlusses:

* ab 1. Januar 2003 eine Erhoehung um 2,3%
* im Maerz 2003 die erste Einmalzahlung von 75 Euro
* ab 1. Januar 2004 die zweite Erhoehungsstufe um 1%
* im Maerz 2004 die zweite Einmalzahlung von 50 Euro
* Laufzeit: 1. August 2002 bis 31. Mai 2004

Detaillierte Informationen und Stellungnahmen zur den Tarifverhandlungen finden Sie unter http://dju.verdi-verlage.de


***************************************
4) ver.di und bvk vereinbaren Kooperation zur Staerkung der Film- und Fernsehschaffenden (24. Januar 2001)
***************************************

Um die Film- und Fernsehschaffenden zu staerken, haben ver.di und der "Bundesverband der bildgestaltenden Kameramaenner und -frauen" (bvk) einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Der seit 1980 bestehende bvk unterstuetzt ver.di bei der Wahrnehmung von tariflichen Interessen der Beschaeftigten in der Film- und Fernsehbranche. ver.di erkennt den bvk als berufsstaendische Vertretung an - der bvk wird zukuenftig bei ver.di-Tarifkommissionen und Tarifverhandlungen fuer Film- und Fernsehschaffende teilnehmen.

Der Praesident des bvk, Falko Ahsendorf, knuepft an die Kooperation mit ver.di auch konkrete Erwartungen hinsichtlich der Umsetzung des neuen Urhebervertragsrechts: "Es ist nicht nur gut und wichtig, dass Berufsverbaende und Gewerkschaft den Dialog und die Kooperation suchen. Vor allem was die faire Weiterentwicklung der Arbeits- und Nutzungsbedingungen bei Film und Fernsehen angeht, ist unsere Zusammenarbeit unerlaesslich. Eine Branche in Bewegung braucht Verlaesslichkeit und Kollegialitaet."

Der Kooperationsvertrag regelt insbesondere die Zusammenarbeit in tariflichen und berufsfachlichen Fragen. Gegenseitige Information, kurze Kommunikationswege und steter Gedankenaustausch sollen die Grundlage fuer eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne der Beschaeftigten und der Branche bilden.

Komplette Meldung:

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x000460f5;internal&action=verdi_show_nachricht.action


***************************************
5) Bundesfachgruppe Rundfunk/Film/AV-Medien tagte
***************************************

Zum ersten Mal fand die Bundeskonferenz der Fachgruppe Rundfunk/Film/AV-Medien in ver.di statt. Die Delegierten hatten sich vom 24.-27. November 2002 in Dortmund versammelt - jetzt sind die Beschluesse der Delegierten im Internet nachzulesen.

Die beschlossenen Antraege zu Tarif- und Medienpolitik, zur Organisation, allgemeine Antraege und Initiativantraege finden gibt es zum Download unter den folgenden Internetadressen oder unter http://www.rundfunkfreiheit.de

* Antraege zur Tarifpolitik http://www.rundfunkfreiheit.de/upload/m3e1c2cf22981c_verweis1.doc
* Antraege zur Medienpolitik http://www.rundfunkfreiheit.de/upload/m3e1c2cf22981c_verweis2.doc
* Antraege zur Organisation http://www.rundfunkfreiheit.de/upload/m3e1c2cf22981c_verweis3.doc
* Allgemeine Antraege http://www.rundfunkfreiheit.de/upload/m3e1c2cf22981c_verweis4.doc
* Initiativantraege http://www.rundfunkfreiheit.de/upload/m3e1c2cf22981c_verweis5.doc


***************************************
6) Existenzgruendungszuschuss fuer Medienschaffende
***************************************

Seit Jahresbeginn soll ein Existenzgruenderzuschuss Arbeitslosen und ABM-Beschaeftigten den Schritt in die Selbststaendigkeit versuessen. Dieser Zuschuss wurde vor allem unter dem Schlagwort "Ich-AG" (siehe Unwort des Jahres in diesem Newsletter) als Teil der Hartz-Reform bekannt.

Auch Medienschaffende erhalten den Zuschuss, sofern sie einige Voraussetzungen erfuellen. Grundsaetzlich muessen sie entweder Arbeitslosengeld erhalten oder an einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme teilnehmen. Weiterhin muss man eine selbstaendige Taetigkeit aufnehmen und darf keine Angestellten beschaeftigten. Die "Ich-AG" darf im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 25.000 Euro Gewinn machen. Von dessen Hoehe haengt auch die Foerderungsdauer ab. Sofern die 25.000 Euro nicht ueberschritten werden, verlaengert sich die Foerderung um ein Jahr. Der Zuschuss wird monatlich ausbezahlt und verringert sich ueber den maximalen Foerderzeitraum von drei Jahren: 600 Euro gibt es im ersten Jahr, im zweiten 360 und im dritten 240 Euro pro Monat.

Wie bei Selbststaendigen ueblich, muessen Existenzgruender selbst fuer ihre Sozialversicherung aufkommen. Sie werden nicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung aufgenommen, sind aber krankenversicherungspflichtig - entweder privat oder als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse. Auch besteht die Pflicht zur Rentenversicherung.

Medienschaffende, die Mitglied der Kuenstlersozialkasse sind und den Existenzgruendungszuschuss beantragen, werden ueber die KSK zwar kranken- und pflegeversichert, ihre Rentenversicherung ueber die Sozialkasse ruht jedoch bis zum Ende der Zuschusszahlung. Das bedeutet, dass sie den Beitrag von mindestens 78 Euro pro Monat selbst aufbringen muessen. Scheinselbststaendigkeit ist durch den Existenzgruendungszuschuss ausgeschlossen, da allein durch die Foerderung eine selbststaendige Taetigkeit vermutet wird.

Links zu diesem Thema:

Die Beratung fuer Selbststaendige im Internet: http://www.mediafon.net
Informationen zur Kuenstlersozialkasse http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Was Sie schon immer ueber Hartz wissen wollten: http://www.spdfraktion.de/archiv/hartzumsetzung/fragen.html
ver.di-Meinungen zur Hartz-Reform: http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x0001e60c;internal&action=verdi_show_listenkopf_seite.action


***************************************
7) Unwoerter des Jahres - "Ich-AG"
***************************************

In Zusammenhang mit der Existenzgruendungsfoerderung (auch schon ein Wortungetuem) wollen wir noch einmal auf die "Gesellschaft fuer deutsche Sprache" verweisen. Die veroeffentlichte letzthin wieder die Unwoerter des Jahres. Ungeschlagen an Nummer eins der Gruselliste steht der Teuro. Aber auch die "Arbeitsmarkt-Reformen" der Hartzkommission haben ihre Spuren in der Alltags- und Mediensprache hinterlassen. Die paradox-laecherliche "Ich-AG" fand ebenso einen Ehrenplatz wie der "Jobfloater".

Links zu diesem Thema:

Unwoerter des Jahres: http://www.gfds.de/woerter.html
Was Sie schon immer ueber Hartz wissen wollten: http://www.spdfraktion.de/archiv/hartzumsetzung/fragen.html


***************************************
8) Termine:
***************************************

ver.di und die Berlinale (6. bis 16. Februar)

Zehn Tage Filmfestspiele in Berlin - zehn Tage Treffpunkt fuer Filmemacher und Filminteressierte im Cafe VERDINALE im ver.di-Haus am Potsdamer Platz 10. Gemaess dem Veranstaltungsmotto "Ich bin beim Film" gibt es hier jeden Tag Vortraege und Informationen zu Berufen und Arbeitsbedingungen beim Film. Taeglich finden Sie uns als Gespraechspartner am blauen connexx.av-Stand und koennen uns und unsere Arbeit persoenlich kennenlernen. Einige Programm-Highlights sind z.B. der Bericht des Animationsfilmers und Oscargewinners Thomas Stellmach ("Quest") oder Ben Hecker ueber die "Synchronstimme im Dunkel". Das genaue Programm finden Sie ab Ende Januar auf den Internetseiten von ver.di (www.verdi.de) und connexx.av (www.connexx-av.de).


connexx.av Berlin: Medienstammtisch "second tuesday" startet wieder im Februar

connexx.berlin legt den Medienstammtisch wieder auf - der erste "second tuesday" in diesem Jahr trifft sich am 11. Februar um 19:00 Uhr im 'Cafe Stresemann' (Stresemannstr.90/Ecke Anhalter). Passend zur Berlinale ist ein Werkstattgespraech mit Betriebsraeten verschiedener Studio- bzw. Atelierbetriebe geplant.

Mit dem second tuesday bieten wir eine Plattform fuer den Austausch und die Vernetzung von Medienschaffenden an. Angesprochen sind alle Festangestellten und Freie, Gewerkschaftsmitglieder und Interessierte sowie Betriebsraete und solche, die es mal werden wollen.
Unsere Themen drehen sich um die Arbeits- und Lebensbedingungen von Medienschaffenden sowie die Entwicklung des Medienstandortes Berlin. Aber der "second tuesday" soll auch ein Platz zum Kennenlernen und Aufbau von Netzwerken sein. connexx.av plant zukuenftig in regelmaessigen Abstaenden branchenrelevante Vortraege und den Aufbau eines internen Job-Marketplace.

Der second tuesday wird regelmaessig am zweiten Dienstag im Monat stattfinden. Thema und Ort geben wir auf unserer Homepage unter der Rubrik "Termine und Veranstaltungen" fruehzeitig bekannt.


connexx.hamburg: H.O.ST. - Hamburger Online Stammtisch am 26. Februar

Alle Medienschaffenden aus der Online-Branche sind wieder zum H.O.S.T eingeladen, der wie immer am letzten Mittwoch des Monats stattfindet. Der Online-Stammtisch beginnt ab 19.30 Uhr im Foyer des Monsuntheaters, Friedensallee 20, Hamburg-Ottensen, (links neben dem Monsunrausch, 1. Stock).
Wer wissen moechte, was jeweils auf dem Programm steht und ob ein spezieller Gast eingeladen ist, kann sich per E-Mail an Kathlen Eggerling (kathlen.eggerling@connexx-av.de) wenden.


"Wissen ist was wert": Kongress fuer Wissensmanagment vom 11.- 13.Februar

Der Wissensmanagement-Kongress "Wissen ist was wert" wird von ver.di und der Arbeitnehmerkammer Bremen veranstaltet. Erwartet werden rund 80 Experten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften, 500 Betriebs- und Personalraete sowie weitere am Thema interessierte Gaeste. Schon jetzt ist klar, die Anzahl der vorgesehenen Foren und Werkstattgespraeche ermoeglichen es niemandem, alle Referate zu hoeren. Wir wollen jedoch bewusst das Thema Wissensmanagement in seiner ganzen Bandbreite und Tiefe erfassen, damit die Teilnehmer ihre eigenen Schwerpunkte je nach Interesse setzen koennen.

Information und Anmeldung unter: http://www.wissen-ist-was-wert.de/


Fortbildung

Noch Seminarplaetze frei: Die Rechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten (BR II) in Duesseldorf vom 24.-26.2.

Achtung: Anmeldeschluss nur noch bis 5.Februar 2003 moeglich

Das Seminar vermittelt dem Betriebsrat das notwendige Handwerkszeug zum rechtlichen Umgang bei personellen Angelegenheiten wie Einstellung, Eingruppierung, Versetzung und Kuendigung. An praxisnahen Fallbeispielen wird geuebt, wie man Widersprueche bei Kuendigungen und Zustimmungsverweigerungen bei sonstigen personellen Einzelmassnahmen richtig formuliert. Ausserdem werden personalplanerische Umgangsweisen mit personellen Einzelmassnahmen (ยงยง 92-95 Betriebsverfassungsgesetz) vorgestellt und auf ihre Alltagstauglichkeit hin ueberprueft.

Info: Michael Dunst, Bildungswerk ver.di, Telefon 0511/ 280 93 257

Details und das Anmeldeformular finden Sie auf der connexx.av-Webseite unter der dem Menuepunkt "Mitbestimmung und Betriebsrat" oder direkt unter der Adresse:
http://www.connexx-av.de/termin_volltext.php3?si=1〈=1&id=3dfa07e386442&akt=mitbestimmung_seminare&view=


Sprach- und Sprechtrainingsseminare

"Wer mit der Sprache Bilder malt, laesst die Zuhoerer mit den Ohren sehen". Nach diesem Motto bieten Corinna Heimeshoff (Dipl. Paedagogin, Sprechtrainerin) und Brigitte Oestreicher (Schauspielerin und Sprecherzieherin) eintaegige Kompakt- oder mehrtaegige Differenzierungsseminare an. Inhaltlich setzen sie sich u.a. mit Methoden der Stimmbildung, der inhaltsbezogenen Sprechweise, der Textrepraesentation und des Erreichens der Zuhoerer auseinander.

Kontakt
Telefon: 030 - 30 12 78 50
Fax: 06078 - 91 14 12
E-Mail: mail@sprechendueberzeugen.de


***************************************
9) Recht: Zahlungszusagen auch nach Jahrzehnten verbindlich
***************************************

Gibt ein Unternehmen eine Zahlungszusage, dann bleibt diese auch noch nach Jahrzehnten gueltig. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az.: 9 Ca 3907/01) gilt das auch, wenn eine Firma zwischenzeitlich umstrukturiert wurde. Im konkreten Fall hatte eine betriebliche Sterbekasse gegen ein Metallunternehmen geklagt. Dieses hatte sich 1954 vertraglich verpflichtet, die Sterbekasse zu finanzieren und stellte dann die Zahlungen ein. Grund der Weigerung: das Unternehmen sei seit 1954 in mehrere Einzelfirmen aufgespaltet worden und die lange zurueck liegende Zusage nicht mehr verpflichtend. Die Sterbekasse ist ein selbststaendiger Versicherungsverein und bezuschusst Hinterbliebene verstorbener Betriebsangehoeriger. Das Gericht folgte nicht der Argumentation der Firma und verurteilte diese, Lohn und Mietkosten der Sterbekasse zu uebernehmen. Laut Urteilsspruch des Vorsitzenden verjaehrten Zusagen nicht nach 50 Jahren und muessten deshalb auch eingehalten werden. Eine Ausnahme haette vorgelegen, waere die Firma durch die Zahlungen existenziell bedroht. Dies war aber hier nicht der Fall gewesen.


***************************************
10) Newsletter abbestellen
***************************************
Sie wollen den Newsletter abbestellen?
Dann melden Sie sich bitte direkt ueber unsere Homepage unter http://www.connexx-av.de/newsletter.php3 ab oder schicken Sie bitte eine Mail an newsletter@connexx-av.de mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Stichwort "Newsletter Abbestellen".


***************************************
11) Impressum
***************************************
Dieser Newsletter wird von Wille Bartz fuer connexx.av, einem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fuer die Vertretung von Medienschaffenden im privaten Rundfunk, Film, AV-Produktion und Internet, in unregelmaessigen Abstaenden herausgegeben. Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:

connexx.av
z.Hd. Wille Bartz
Rhonestrasse 2
60528 Frankfurt am Main
Tel. 069/66300641
Fax 069/66300659

E-Mail wille.bartz@connexx-av.de
Internet www.connexx-av.de



Ausklappen/Einklappen