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Krankengeldregelung – bis zum 30.9.2009 Entscheidung zum KV-Tarif

(Berlin, 27.September 2009) Während es für unständig Beschäftigte und solche, die unter zehn Wochen als Arbeitnehmer beschäftigt sind, seit Jahresbeginn das Problem gab, dass für sie kein Krankengeldanspruch bestand und deshalb für sie auch ein reduzierter KV-Beitrag anzunehmen war, hat sich erfreulicherweise ab dem 1. August die Situation deutlich verbessert. Allerdings sind dafür zwei Schritte notwendig.

  • Erstens: Kurzzeitig Beschäftigte müssen gegenüber ihrer Krankenversicherung bis zum 30.9.2009 erklären, dass sie zukünftig den normalen Arbeitnehmerbeitrag von 14,9 % zahlen wollen.

  • Zweitens: Bei Arbeitsaufnahme erklärt der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, ggf. erst nach Aufforderung, dass der normale Arbeitnehmerbeitrag und NICHT der reduzierte Beitrag für das Beschäftigungsverhältnis gilt


Vom 1.1.2009 bis zum 31.7.2009 blieb den o. g. Personenkreisen nichts anderes übrig, als einen Wahltarif mit Krankengeld abzuschließen, sofern letzterer gewünscht wurde. Anderenfalls wäre das Risiko des Entgeltausfalls im Krankheitsfall nicht mehr abgesichert gewesen. Doch damit ist jetzt Schluss: Alle Krankengeld-Wahltarife, die ab 1.1.2009 wegen der damaligen Rechtsänderung abgeschlossen wurden, enden wegen der aktuellen Neuregelung kraft Gesetzes zum 31.7.2009.

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