ver.di FilmUnion - Newsletter 08/2012

Die ver.di FilmUnion will mit diesem monatlichen Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film- und Fernsehen sorgen. Insbesondere sollen hier film- und sozialpolitische Themen aufgegriffen werden. Die ver.di FilmUnion bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Fernsehschaffenden und allen anderen Beschäftigten in Produktions-, Dienstleistungs- und Studiobetrieben. Sie tritt für Kunstfreiheit, gerechte Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung und insbesondere der Umsetzung tariflicher Bestimmungen ein. Als vorrangiges Ziel strebt sie eine integrierte Interessenvertretung dieser Filmbeschäftigten in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an:
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Inhalt

  1. ver.di fordert Kurskorrektur bei der Filmförderung – Filmschaffende stärker in den Fokus rücken
  2. „NDR-Equal-Pay-Day“: ver.di FilmUnion fordert Verhandlungen mit dem NDR zu angemessenen Arbeits- und Leistungsbedingungen für EB-Teams
  3. In Bayern wird gegen die Neuregelung der Rundfunkgebührenabgabe von ARD und ZDF geklagt: Ausgang ungewiss.
  4. Werben für das Urheberrecht – Eure Ideen sind gefragt!
  5. Neue Rubrik: Drehbericht aus Schweden - wie es gehen könnte!
  6. DANKE-Aktion für verbesserte „verkürzte Anwartschaft“ auch online unterstützen
  7. Meldungen
  8. Impressum / Abo


1. ver.di fordert Kurskorrektur bei der Filmförderung – Filmschaffende stärker in den Fokus rücken

„Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Filmförderung müssen endlich die Interessen der Filmschaffenden stärker berücksichtigt werden“, forderte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender von ver.di, anlässlich des Endes der Anhörungsfrist für die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG). Der vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Bernd Neumann, vorgelegte Referentenentwurf beschneide verschiedene Förderbereiche und vernachlässige überfällige Verbesserungen für die Filmschaffenden. Das FFG regelt die finanzielle Unterstützung verschiedener Arten von Filmproduktionen und filmwirtschaftlichen Bereichen.

So dürfe die Filmförderung nicht nur der Filmwirtschaft dienen, sondern müsse sich endlich auch den Belangen der Beschäftigten verpflichtet fühlen. „Es ist vollkommen unverständlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch immer die Frage ignoriert, ob eine geförderte Filmproduktion die branchenüblichen und tarifvertraglichen Sozialstandards einhält“, stellte Werneke fest. „Dieses Vorgehen ist unfair gegenüber den Filmschaffenden und wettbewerbsverzerrend für alle jene Produktionsfirmen, die tarifgebunden arbeiten.“

Zusammen mit der Nichtberücksichtigung der notwendigen Honorierung von Urheberinnen und Urhebern erfolgreicher Filme und der Streichung der Weiterbildungsförderung drifte das FFG mehr und mehr zu einer reinen Finanzförderung ab. Hier sei eine Kurskorrektur nötig, um die Filmschaffenden und ihre Leistungen wieder in den Blick der Förderung zu bringen.

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2. „NDR-Equal-Pay-Day“: ver.di FilmUnion fordert Verhandlungen mit dem NDR zu angemessenen Arbeits- und Leistungsbedingungen für EB-Teams

Seit knapp zwei Jahren haben sich mehrere freie EB-KollegInnen zusammengeschlossen, um an Regelungen zum „Equal-Pay“ bei NDR-Aufträgen zu arbeiten. Viele betroffene Freie, Mini-GmbHs und Produktionen mit Arbeitnehmerüberlassung, wissen um das bundesweite Honorardumping bei EB-Teams und anderen technischen Dienstleistungen. Ein EB-Team wird vom NDR mit rund € 800 bis 850.- eingekauft (inkl. Material). Nach NDR-Vergütungstabelle für „auf Produktionsdauer Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Freie“ wären allein dafür € 1.444.- fällig!

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3. In Bayern wird gegen die Neuregelung der Rundfunkgebührenabgabe von ARD und ZDF geklagt: Ausgang ungewiss.

Ende Dezember dieses Jahres läuft die gerätebezogene Rundfunkgebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Ab dem 1. Januar 2013 gilt ein neues Modell, dann wird pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag fällig – unabhängig davon, ob es überhaupt Empfangsgeräte in einer Wohnung gibt, bzw. wie viele Fernsehgeräte, Radios, Internet fähige Computer und Handys dort vorhanden sind. Die von Unternehmen zu zahlenden Rundfunkbeiträge richten sich nach der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Angestellten pro Betriebsstätte, die Auszubildende zählen nicht mit. Doch noch bevor das neue Finanzierungsmodell für ARD und ZDF ab Anfang 2013 in Kraft tritt, gibt es nun eine erste Klage gegen den künftigen allgemeinen Rundfunkbeitrag, die beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht wurde (Az.: Vf. 8-VII-12). Auch ein bekannter Autoverleiher droht zu klagen. Bei Erfolg der Klage droht den Öff.-Rechtlichen Ungemach. Der Jurist Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau, hat eine sogenannte Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht.

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4. Werben für das Urheberrecht – Eure Ideen sind gefragt!

„Kreativ können unsere Mitglieder selber sein, dafür leben und arbeiten sie.“ Mit diesem Grundgedanken fordert die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst Urheberinnen und Urheber auf, Werbebotschaften für ein starkes Urheberrecht zu finden. „Wir wollen unser Thema im Bewusstsein der Bevölkerung präsent halten und erreichen, dass es im kommenden Bundestagswahlkampf eine Rolle spielt, wie Künstler/innen und Kulturschaffende besser geschützt und nicht, wie sie besser enteignet werden können.“ Mit den Botschaften soll das Bewusstsein um den Wert des Urheberrechts gefördert werden, denn: Es schützt und fördert geistiges Schaffen und ist per se eine kulturelle Errungenschaft. Nur wer Sinn und Zweck des Urheberrechts verstanden hat, wird die Rechte der Werkschöpfenden wertschätzen und anerkennen. Die VG Bild-Kunst setzt auf Eure Ideen – weil sie authentisch sind und gehört werden.

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5. Neue Rubrik: Drehbericht aus Schweden, wie es gehen könnte!

In loser Folge werden wir ab sofort Dreh- und Setberichte veröffentlichen, aber auch sonstige Darstellungen aus dem in- und ausländischen Arbeitsleben der Filmschaffenden. Wer also möchte, kann uns gerne seine Erfahrungen mitteilen, auf Wunsch auch anonym. Den Anfang dieser Rubrik macht der Bericht eines Filmschaffenden, der wunderbare Erfahrungen in Schweden gemacht hat.

„Ich habe letztes Jahr 3 Monate in Schweden mit teils schwedischem Team gearbeitet. Das hat mir die Augen geöffnet, wie dämlich wir deutschen Arbeitnehmer (Filmschaffenden) oft sind, was wir alles mit uns machen lassen. Als allererstes haben wir einen sogenannten Union-Representive gewählt, das ist so viel wie ein Mittelsmann zwischen Produktionsleiter und Team. Wenn man Probleme hatte, sei es mit den Arbeitszeiten oder mit dem Essen, wenn es zu Beispiel nichts gab, ist man zum Union-Representive, der das Gespräch vertraulich behandelt hat, und dieser hat dann mit dem Produktionsleiter verhandelt oder oft auch einfach nur Dinge angesprochen, die sich daraufhin auch verändert und verbessert hatten. Wir waren immer im regen Kontakt mit der Produktion. Und, es wurde vor Überstunden GEWARNT!!! Unglaublich: Zwei Stunden vor offiziellem Drehschluss wurde, wenn es zu Überstunden kommen sollte, eine Ansage gemacht. Und man hatte die Möglichkeit, dem Mittelsmann mitzuteilen, ob man damit ein Problem hatte. Und so konnten wir zum Beispiel einfach nein sagen, und die Produktion musste überlegen wie sie uns entgegen kam. Kam nicht oft vor, dass wir nein gesagt haben, aber allein der Gedanke daran, dass man ein Mitspracherecht von vornherein hat, ist großartig. Und die Schweden drehen am Freitag NIE nachts.

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6. DANKE-Aktion für verbesserte „verkürzte Anwartschaft“ auch online unterstützen

Die derzeitige Aktion der ver.di FilmUnion können Filmschaffende auch online unterstützen. Schon mehrere Hundert Filmkolleginnen und Kollegen haben sich online an der DANKE-Aktion zur verbesserten „verkürzten Anwartschaft“ beteiligt. Ebenfalls sind schon an vielen Sets, bei Kostüm- und Requisitenverleihern sowie Kamera- und Lichttechnikverleih die DANKE-Postkarten verteilt worden. Allen Filmschaffenden, die daran mitgewirkt haben, an dieser Stelle herzlichen DANK!

Hier der LINK: http://connexx-av.de/danke


7. Meldungen

ver.di FilmUnion unterstützt Forderung des Kulturrats

Der Deutsche Kulturrat fordert die FDP auf, ihr Wahlversprechen einzulösen und jetzt einen Antrag zur Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz in den Deutschen Bundestag einzubringen. Die ver.di FilmUnion findet das eine gute Idee und schließt sich der Forderung an. 2009 hatte sich die FDP klar und unmissverständlich für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Ein Pressesprecher sagte damals: "Zwar fand unser Gesetzentwurf zur Einfügung des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz in der 16. Wahlperiode leider keine Mehrheit im Deutschen Bundestag, aber wir werden auch in der nächsten Legislatur an diesem Ziel festhalten und den Antrag wieder einbringen."

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, erinnerte die FDP kürzlich an ihr Wahlversprechen. Er sagte: "Durch die Grundgesetzergänzung mit dem Satz "Der Staat schützt und fördert die Kultur" würde deutlich gemacht, dass auch in finanziell schwierigen Zeiten die öffentliche Kulturförderung nicht entbehrlich, sondern eine Pflichtaufgabe von Kommunen, Ländern und dem Bund ist. Die Zeit wird knapp für die FDP, ihr Versprechen einzuhalten und ihren Antrag zur Festschreibung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz in den Bundestag einzubringen. Selbst, wenn nicht alle Abgeordneten von CDU/CSU dem Anliegen der FDP nach Einführung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz zustimmen würden, sollte sich die FDP der Unterstützung großer Teile der Opposition sicher sein können." Auch die ver.di FilmUnion ist der Meinung, dass die Verankerung eines Passus’ im Grundgesetz, wonach der Staat Kultur fördert und schützt, zum einen das Ansehen des Kulturschaffenden nach außen wachsen lässt. Zum anderen würde durch die Grundgesetzänderung im Bewusstsein des Kulturschaffenden seine eigene Arbeit eine höhere Wertigkeit bekommen. Daher möchten auch wir, die ver.di FilmUnion, die FDP an ihr Wahlversprechen erinnern.

Erfolgreiche Veranstaltung der Stuntleute

Es ging hoch her, beim Treffen der Berufsgruppe Stunt in ver.di beim High Fall-Training im Stuntcentrum Hamburg vom 3.-5.8. Die Stuntleute probten den freien Fall – und die sichere Landung bei Sprüngen aus Höhen, die für Normalsterbliche tödlich ausgehen würden. Ver.di-Mitglied und Organisator der Veranstaltung, Stuntmann Sönke Korries sagte: „Die Atmosphäre unter den Stuntleuten, die ja teilweise von weither angereist waren, war sehr angenehm, harmonisch und kollegial. Das hat mich gefreut, besonders, da ich weiß, wie viele Probleme es doch in unserem Berufstand gibt.“ Kollegenneid ist da noch das geringste Problem. Größere Schwierigkeiten machen den Stuntleuten Gagenverfall und die teils auch menschlich schwierigen Arbeitsbedingungen, die immer öfters dazu führen, dass man aus nichtigen Gründen „gekickt werden kann“ - um nur einige der Themen zu nennen, über die während der Veranstaltung lange und intensiv diskutiert wurde.

Weil das Interesse an der Veranstaltung der ver.di FilmUnion in Hamburg so positiv war, wie übrigens auch schon vorher, bei den informellen Veranstaltungen in München, Köln und Berlin, freut sich Korries auf den Stammtisch der Stuntleute am 23. Oktober in Hamburg.

30 Jahre Künstlersozialkasse - ein Zukunftsmodell

"Die Künstlersozialkasse ist für selbstständige Kultur- und Medienschaffende und damit für viele Tausend ver.di-Mitglieder eine unverzichtbar wertvolle Institution ihrer sozialen Absicherung." So beglückwünscht der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, die Einrichtung, die am 13. August 1982 mit Inkrafttreten der Verordnung über ihre Satzung ihre Arbeit aufnahm. Seit ihrer Entstehung hat sich die Künstlersozialkasse (KSK) immer wieder bewährt. Wertschätzung genießt sie heute nicht nur bei den derzeit 175.000 Versicherten, sondern auch bei allen sozialpolitischen Expertinnen und Experten aus Politik und Wissenschaft.

"Für die derzeit aktuellen Planungen zur Altersvorsorgepflicht aller Selbstständigen sollte sich Bundessozialministerin von der Leyen ein Beispiel an den Rahmenbedingungen der KSK nehmen", regte Werneke an. Insbesondere nannte er in diesem Zusammenhang die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Wahlfreiheit, denn "nur so ist es ansatzweise realistisch, ungebrochene Versicherungsbiografien zu ermöglichen, die zu einer Altersversorgung ohne Armut führen können." Bei der Bemessung der Beitragshöhe für Selbstständige seien nicht für viele utopisch hohe Pauschalsätze, sondern - wie bei der Versicherung über die KSK - die realen Einkommen heranzuziehen. Vorbildlich sei bei der seit 30 Jahren bewährten Institution KSK schließlich auch die Beteiligung der Auftraggeber an den Sozialversicherungskosten.

Filmhaus Köln meldet Insolvenz an: Das Amtsgericht hat einen Insolvenzverwalter bestellt.

Auslöser der Finanznot ist nach Angaben von Filmhaus-Geschäftsführer Peter Klas, dass eine Bank eine Kreditlinie zurückgezogen hat, mit der der Verein bislang Bildungsseminare und andere Veranstaltungen zwischenfinanziert hat. Vorausgegangen war der Rücktritt des gesamten Vorstandes, der Beiräte und Geschäftsführungen bei einer Mitgliederversammlung Ende Juni. Hintergrund des Konflikts ist ein Streit um die Zukunft des Filmhauses, der bereits seit Jahren schwelt. Einerseits sei das Filmhaus ein loser Zusammenschluss von 350 Mitgliedern, andererseits aber inzwischen auch ein Wirtschaftsunternehmen, das eigentlich eine professionelle Führung bräuchte. Das, so Klas, habe in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt: "Die Stadt Köln hat bereits im Jahr 2005 eine Umwandlung in eine GmbH gefordert, weil man ein Unternehmen nicht basisdemokratisch führen kann", so Klas. Der Verein, 1981 mit einem kleinen Sesselkino auf der Luxemburger Straße gegründet, war in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Er beschäftigt inzwischen 14 Mitarbeiter und erwirtschaftet einen Umsatz von 1,5 Millionen Euro jährlich. Er verfügt über ein eigenes Kino, veranstaltet zahlreiche Weiterbildungsangeboten im Medienbereich und bietet Lehrgänge in Köln und in Babelsberg an. Seit dem 26. Juli führt nun ein vom Amtsgericht eingesetzter Kölner Insolvenzverwalter vorläufig die Geschäfte. Zusammen mit dem Vorstand und der Stadt Köln muss er nun klären, wie die Zukunft des Vereins aussieht. Klas ist optimistisch, dass es für das Filmhaus weitergeht: "Der Insolvenzverwalter hat uns zugesichert, dass das Geschäft als solches Potential hat und nicht abgewickelt wird."

Alle Seminare und Kinovorführungen finden statt, die Gehälter werden bezahlt. Auch Anmeldungen für Veranstaltungen im Herbst seien weiterhin möglich.

Veranstaltungshinweis: „Grimme trifft die Branche“ - Diskurs über Qualitätsfernsehen

Bereits zum fünften Mal veranstalten das Grimme-Institut und das Institut für Schauspiel, Film und Fernsehberufe (iSFF) an der VHS Berlin-Mitte das Gesprächsforum für Film- und Fernsehschaffende und Medienexperten. Im Mittelpunkt der diesjährigen Diskussion stehen die Vergabekriterien des Grimme-Preises an die Produktion „Die Hebamme“ (ZDF/ORF).
Termin: Mittwoch, den 19. September 2012
17.30 – 19.00 Uhr Filmvorführung von „Die Hebamme“
19.15 – 21.00 Uhr Podiumsgespräche und Diskussion
Ort: ARRI Kino, Türkenstr. 91, 80799 München
Podium: Preisträger Dagmar Hirtz (Regie), Peter Probst (Buch) und Brigitte Hobmeier (Darstellerin). Jo Heim (Kameramann), Rudi Czettel /Szenenbildner/Ausstatter), Mitglieder der Nominierungskommission und der Jury des 48. Grimme-Preises. Moderation: Volker Bergmeister.

Vertiefende Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter http://isff-berlin.eu/isff_neu/News und http://www.grimme-institut.de.


8. Anmeldung/Impressum

Erscheinungsdatum: Der ver.di-FilmUnion-Newsletter erscheint grundsätzlich am Ende eines Kalendermonats. Aus Termingründen sind Verschiebungen des Versandes nicht auszuschließen. Wenn Sie den ver.di-FilmUnion-Newsletter kostenlos erhalten wollen, melden Sie sich bitte persönlich an unter http://www.connexx-av.de/publikationen_newsletter_bfv.php.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
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Autor und Texter der Beiträge:
Christoph Brandl

Redaktion: Olaf Hofmann
Impressum und V.i.S.d.P.
Dieser Newsletter wird von Wille Bartz, Geschäftsführer connexx.av GmbH, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, monatlich herausgegeben.
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c/o ver.di LBZ Niedersachsen
Wille Bartz
Goseriede 10-12
30159 Hannover

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