TV FFS: Rechte kennen...und durchsetzen!

ver.di FilmUnion an der ifs Köln

Was der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) leistet, das haben am 27. April die Absolventinnen und Absolventen der Internationalen Filmschule (ifs) in Köln erfahren.

Wann gilt ein Arbeitsvertrag überhaupt als geschlossen? Steht mir Urlaub zu? Was ist bei Krankheit? Und wie funktioniert das Arbeitszeitkonto? Diese und mehr Fragen beantwortete die ver.di FilmUnion, die zu Besuch bei der diesjährigen Weiterbildungsklasse Kostümbild der ifs Köln war.

Arbeitsrechtliche Fragen zu erörtern war für die meisten sicherlich nicht gerade die spannendste Beschäftigung, aber dass das Kennen der eigenen Rechte gerade jetzt vor dem Einstieg ins Berufsleben für die Zukunft bestens rüstet, das stand wohl außer Frage. Zumal die meisten unter den Absolventinnen und Absolventen bereits einschlägige Erfahrungen machen mussten, was die Einhaltung oder besser Nicht-Einhaltung des TV FFS betrifft.

Fazit des Tages? Seine Rechte zu kennen ist gut, aber nur gemeinsam kann man sie auch durchsetzen!

Zum vollständigen Bericht auf der Website der ver.di FilmUnion geht es hier.



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