Film & Fernsehen

Tarifvertrag für Komparsen und Kleindarsteller!

(Berlin, 2. Januar 2012)
Dieser Tarifvertrag gilt für Kleindarsteller.

Wer ein Kleindarsteller ist, ist im Tarifvertrag geregelt. Zu den Kleindarstellern gehören insbesondere Komparsen und Statisten. Wichtig ist die Art der Tätigkeit, nicht die Bezeichnung.

Gilt der Tarifvertrag also für alle Komparsen, Statisten usw.?

Ob die Abrechnung über die Produktion erfolgt oder durch eine beauftragte Firma, z. B. MECON, ist vollkommen unerheblich. Der Tarifvertrag gilt für ver.di-Mitglieder, die für tarifgebundene Produktionen arbeiten. Ob eine Produktion tarifgebunden ist, erfährt man bei ver.di.
Dieser Tarifvertrag wurde von Gewerkschafts-mitgliedern erkämpft; deshalb haben natürlich auch nur ver.di-Mitglieder einen Rechts-anspruch auf Tarifleistungen.

Wo finde ich den Tarifvertrag?

Den Tarifvertrag (Teil des TV FFS) gibt es gedruckt im connexx.av-Büro und hier (ab Seite 29) zum Download.

Welche Vorteile bietet mir der Tarifvertrag?

Ein ganz wesentlicher Vorteil ist natürlich die vereinbarte Tagesgage von 90 € brutto je Einsatztag, der nach Tarifvertrag 8,5 Stunden hat. Bei kürzeren Einsätzen bis zu 6,5 Stunden beträgt die Tagesgage immerhin 68 € brutto.

Es gibt mehrere Zuschläge, z. B. für das Tragen eines eigenen Abendkleides, für Spiel- und kleine Sprechrollen oder aufgrund von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Genaueres steht im Tarifvertrag.

Die Tagesgage muss auch gezahlt werden, falls der Einsatz verschoben wird und dies nicht 24 Stunden vorher angekündigt wird, z. B. wenn aus einem Tag- ein Nachtdreh wird.

Wird nach Beendigung der normalen Arbeitszeit durch Abschminken, Kostümabgabe oder Gagenabrechnung ohne Verschulden des Kleindarstellers eine weitere Stunde überschritten, so ist jede weitere angefangene Stunde als Mehrarbeit zu vergüten.

Im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen zu einem erstmaligen Tarifabschluss für Schauspielgagen wurde die weitere Verhandlung zum Neuabschluss des Kleindarsteller-Tarifvertrages vereinbart, um gleichwertige Gagenanhebungen sowie nötige Präzisierungen im Tarifvertrag zu schaffen. Diese verfolgen auch das Ziel zu einer besseren Abgrenzung von Schaupiel-Tätigkeiten und Kleindarstellern zu gelangen.

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