BFV-Newsletter 2/2011

connexx.av und der BundesFilmVerband (BFV) in ver.di wollen mit diesem monatlichen Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film- und Fernsehen sorgen. Insbesondere sollen hier film- und sozialpolitische Themen aufgegriffen werden. Der BFV bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Kulturschaffenden sowie allen anderen an der Film- und Fernsehproduktion beteiligten Beschäftigten. Er tritt für Kunstfreiheit und gerechte Arbeitsbedingungen ein. Als vorrangiges Ziel strebt er eine integrierte Interessenvertretung dieser Filmberufe in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an:
http://www.connexx-av.de/filmfernsehproduktion_bfv.php

Inhalt



  1. Alptraumfabrik Deutschland - Traumfabrik Italien mit mehr Beschäftigung

  2. Skandal bei der ARD: Preisverfall bei Freien und Geldsegen für Gesichter

  3. Personalabbau bei CinePostproduction: ver.di fordert Beschäftigungssicherung und Altersteilzeitregelungen

  4. BFV plädiert für Ausbau des DFFF und verweist auf seine Investitionskraft

  5. ver.di verhandelt Beschäftigungssicherung für Filmvorführer

  6. Verhältnis zwischen Sendern und Filmemachern muss neu justiert werden

  7. MITMACHEN: Weil es so WICHTIG ist!! - Branchenumfrage zum ALG I-Anspruch für Filmschaffende

  8. Meldungen

  9. Impressum / Abo




1. Alptraumfabrik Deutschland - Traumfabrik Italien mit mehr Beschäftigung


Von Italien lernen, heißt Beschäftigung schaffen! Diesem Eindruck konnte sich bei der Diskussion „Alptraum Traumfabrik - Wege aus der Selbstausbeutung bei Film und Fernsehen“ des Bundesfilmverbands in ver.di (BFV) auf der Berlinale einstellen. Kleine Umstellungen mit eventueller großer Wirkung in der Produktionsorganisation sind jedoch nur die eine Seite der Medaille, um Tarife einzuhalten. Auf der anderen steht das Geld, das offensichtlich nur die Sender haben. Und die behaupten ja ständig, es geht ihnen aus, weshalb sie auf Gagen und Gehälter drücken. Doch bevor ARD und ZDF als auch die privaten Sender ordentlich zahlen, müssen wohl die Produzenten endlich ehrlich kalkulieren, was ein Dreh kostet. 43 Stunden die Woche, neun Stunden am Tag, und jede der zwei zugelassenen Überstunden pro Woche muss schon am Morgen des jeweiligen Drehtags angekündigt werden. Wenn ein Mitarbeiter sich dagegen ausspricht, kann sie nicht durchgeführt werden. Am Freitag werden dann gar nur sieben Stunden gearbeitet. Um 15.00 Uhr fällt der Hammer – der in Deutschland für diesen Tag oft angesetzte Nachtdreh, der die Erholungszeit des Wochenendes einschränkt, ist nicht möglich. Um das Pensum in der gleichen Anzahl von Tagen trotzdem zu schaffen, haben die Crews im Schnitt acht bis zehn Mitarbeiter mehr, was die Gewerkschaft in Italien genau kontrolliere. Sie hat auch ein Auge auf die tarifgerechte Bezahlung. „Von diesem Zustand sind wir noch weit entfernt, weil wir noch nicht genug dafür getan haben, denn wir Film- und Fernsehschaffenden organisieren uns immer noch zu wenig; dass müssen wir ändern, da müssen wir von unseren Nachbarkollegen lernen, dann werden wir auch hier bessere Bedingungen durchsetzen“, beschreibt Olla Höf, Vorstand BFV, die Situation. Dem international tätige Regisseur Marco Serafini fällt zur Arbeit in Italien folgendes ein:

Zum Beitrag

2. Skandal bei der ARD: Preisverfall bei Freien und Geldsegen für ‚Gesichter‘


Alpträume bekommen nicht nur die Filmschaffenden bei überwiegend fiktionalen Produktionen, wenn es um deren Arbeitsbedingungen geht, sondern auch die Fernsehschaffenden für Dokumentationen, Reportagen und EB-Bereich, sie haben immer häufiger mal wieder ein erbauliches Gespräch mit einem Disponenten, der für einen Magazinbeitrag den Tagespreis für ein EB-Team auf € 720.- drücken wollte! „Werdet Ihr auch manchmal im benachbarten Ausland eingesetzt - natürlich zum Innland-Günstigpreis - und habt mit den Ohren geschlackert, was dort die Kollegen verdienen“, fragt sich selbst ein betroffener Kollege. Ein Teampreis in Dänemark € 1.750.-; in England € 1.270.-; in Spanien 1.250.-; etc.. ABER: Es gibt Hoffnung! Wie einige Gewerkschaftskollegen jetzt recherchiert haben, werden nach den Tarifverträgen für „Freie“, beispielsweise beim NDR € 474,34 für EB- Kamera und € 195,26 für den Tontechniker pro Tag bei acht Stunden und auf Steuerkarte veranschlagt. Die Umrechnung auf 10 Stunden und 30% Aufschlag für selbstständige Tätigkeit führt ein EB-Team direkt ins europäische Mittelfeld mit ca. € 1.100.- zzgl. Equipment. Von diesen NDR-Tarifen können wir bislang nur träumen, denn gezahlt werden sie nicht! Oder vielleicht besser - noch nicht? Als der Euro eingeführt wurde, lag ein niedriger Teampreis mit zwei Funkstrecken und WWD bei ca. € 820. Seit dem sind die Gagen kontinuierlich für alle Freien EB-Teams auf ca. € 750.- Tagespauschale gesunken. Mittlerweile machen dagegen € 75.- netto für Tontechniker auf Steuerkarte beim ZDF die Runde. Freie Tonkollegen können sich kaum mehr sozialversichern. Aber wo die Sonne für die einen untergeht, geht sie für die anderen auf - die Gagen für die Moderatorinnen und Moderatoren der Top Show Acts, Talkrundengespräche oder z.B. der Ziehung der Lottozahlen erreichen immer höhere Millionenbeträge.

Zum Beitrag

3. Personalabbau bei CinePostproduction: ver.di fordert Beschäftigungssicherung und Altersteilzeitregelungen


Der vom Vorstand der Cinemedia AG angekündigte Personalabbau von ca. 70 Mitarbeitern bei der Cine-Postproduction in Hamburg und München trifft viele der vor allem älteren Beschäftigten. Sie alle haben teilweise 30 Jahre und länger im Unternehmen gearbeitet und vieles für den Jahrzehnte langen Erfolg der Kopierwerke geleistet. Insbesondere für diese Kollegen will sich der Gesamtbetriebsrat (GBR) stark machen, und im Rahmen seiner Interessenausgleichsverhandlungen deutliche Akzente einer sozialen Absicherung schaffen. Auch wenn die Geschäftsführung bislang noch kein wirkliches Konzept der betriebsändernden Maßnahme vorgelegt hat, wie sich die Arbeits- und Produktionsprozesse in den kommenden Jahren gestalten, ist absehbar, dass die konventionelle Fertigung auf Zelluloid stark rückläufig sein wird.

Zum Beitrag

4. BFV plädiert für Ausbau des DFFF und verweist auf seine Investitionskraft


Erstmals wurde der DFFF 2010 nicht ausgeschöpft, nur knapp 59 der 60 Mio. konnten ausgegeben werden. Der verbleibende Betrag fließt zurück in den Bundeshaushalt. Die Bilanz des Fonds kann sich ansonsten sehen lassen. Alle geförderten Filme erlebten ihre Uraufführung im Kino, aus dem Jahre 2007 steht nur noch die Fertigstellung von Fatih Akins Langzeitdoku über Müllhalden in der Türkei aus. Der Beirat bewilligte in einigen Ausnahmefällen, dass zwischen Fertigstellung der Nullkopie und Kinostart mehr als 12 Monate liegen. Rund 90% der Filme wurden mit mehr als der in der Richtlinie geforderten Mindestzahl an Kopien gestartet. Daher ergaben sich keine Rückzahlungen von Mitteln.
Die Erfolgsbilanz sei offensichtlich, mit den bisher ausgezahlten 234 Mio. Euro seien Investitionen von 1,4 Mrd. Euro ausgelöst worden. Daher versprach Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf der Berlinale mehrmals, sich für eine weitere Verlängerung des Subventionstopfes einzusetzen. Das sei angesichts der allgemeinen Haushaltlage jedoch kein Selbstläufer. Der Vorstand des BundesFilmVerbandes (BFV) fordert Stärkung der Beschäftigungssituation durch die Fortführung des DFFF und verweist auf dessen enorme Investitionskraft. Gleichzeitig mahnt der BFV aber auch wiederholt an, Förderungen unmittelbar an die Tarifgebundenheit der geförderten Produktionen zu koppeln.

Zum Beitrag

5. ver.di verhandelt Beschäftigungssicherung für Filmvorführer


Kulturstaatsminister Bernd Neumann gab am 11. Februar im Rahmen des Produzententages den lang ersehnten Startschuss für die Unterstützung der Digitalisierung der Filmtheater durch den Bund und die FFA. In den Genuss der Förderung kommen auch 70 Kommunale Kinos. Vier Wehrmutstropfen bleiben. 20% der Kosten muss der Betreiber selbst übernehmen. Noch immer ist nicht geklärt, dass von den Verleihern als Hauptnutznießer der Digitalisierung die benötigten 20 Mio. Euro fließen werden. Und die Kinos, die der Politik im Herbst glaubten, bereits digitalisierten und einen Förderantrag bei der FFA gestellt haben, gehen leer aus. Entgegen der Versprechen der Kinobetreiber werden wohl viele der rund 1500 Filmvorführer ihre Arbeit verlieren. AG Kino und der Hauptverband Deutscher Filmtheater beschwichtigten mehrmals öffentlich, dass die Befürchtung, mit diesem staatlichen Investitionsprogramm könnten Arbeitsplätze verloren gehen, unbegründet sei. Ver.di hat dagegen reagiert. In der 3. Verhandlungsrunde mit der CinemaxX AG wurde vereinbart, dass Vorführern ein Weiterbeschäftigungsangebot im Kino gemacht werden muss, wenn sie auf Grund der Digitalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren. Im ersten Jahr wird eine mögliche Gehaltsdifferenz voll ausgeglichen, im zweiten Jahr zu einem Drittel und im dritten Jahr zu zwei Dritteln. Für das Kinopolis Viernheim wurde sogar die Weiterbeschäftigung der betroffene Mitarbeiter bei gleicher Bezahlung vereinbart.

Zum Beitrag

6. Verhältnis zwischen Sendern und Filmemachern muss neu justiert werden


Regisseurin Sherry Horrman ist verhalten optimistisch. Ursprünglich sollte ihre Verfilmung des Bestsellers „Wüstenblume“ im Herbst am späten Samstagabend in der ARD gezeigt werden. Jetzt gehört die berührende Geschichte des Models Waris Dirie, die die Verstümmelung der Genitalien von Mädchen in Äthiopien erstmals öffentlich angeprangert hatte, zu den ersten 13 Titeln, die das Erste im Sommer 2012 gleich nach der „Tagesschau“ senden wird, um das Sommerloch durch die Urlaubspläne der Talker zu füllen. Mit dieser halbherzigen Entscheidung, die mit dem Geld der Gebührenzahler koproduzierten Spielfilme gegen den sommerlichen Garten antreten zu lassen, reagieren die Verantwortlichen der ARD auf die Kritik der Kreativen, Spielfilme in den späten Abendstunden zu verstecken und seit Jahren keinen regulären Platz für ihre Ausstrahlung anzubieten. Entzündet hatte er sich im Herbst 2010 an Doris Dörries „Hanami - Kirschblüten“, der trotz Ehrung mit dem Deutschen Filmpreis und mehr als einer Million verkaufter Kinokarten an einem Samstagabend nach 22.00 Uhr lief.

Zum Beitrag

7. MITMACHEN: Weil es so WICHTIG ist!! - Branchenumfrage zum ALG I-Anspruch für Filmschaffende


Der BundesFilmVerband in ver.di (BFV) hat eine branchenweite Befragung der Filmschaffenden zum Arbeitslosengeld I-Bezug (ALG I) infolge der Gesetzesänderung zum 1.8.2009 (neue Anwartschaftszeit nach §123 Abs. 2 SGB III) gestartet. Hierbei geht es vorrangig um Erkenntnisse, ob sich die soziale Absicherung durch die ergänzende Regelung zum Anspruch auf ALG I durch die verkürzten Anwartschaftszeiten tatsächlich verbessert hat. Welche Erfahrungen sind von den einzelnen Filmschaffenden mit der verkürzten Anwartschaftszeit gemacht worden; denn es war das Ziel, tatsächlich einen leichteren Bezug von ALG I für kurzfristig Beschäftigte ab sechs statt zwölf Monaten Anwartschaftszeit zu realisieren. Die Regelung enthält zwei Beschränkungen: die Anwartschaft darf nicht überwiegend aus Beschäftigungen von mehr als sechs Wochen ( = 42 sozialversicherte Tage) entstanden sein und das Einkommen der letzten zwölf Monate darf nicht über 30.240 Euro liegen. Beide Beschränkungen wurden vom BFV in ver.di wiederholt kritisiert, weil zu befürchten war, dass diese einen verbesserten Anspruch auf ALG 1 für Film- und Kulturschaffende mutmaßlich verhindern. Die Reform unterliegt einem ständigen Monitoring der Bundesanstalt für Arbeit. Die erste Auswertung über den Zeitraum von sieben Monaten zeigt, dass nur 429 Anträge von Film- und Kulturschaffenden gestellt worden sind, von denen ganze 20 % bewilligt wurden. Haben viele Filmschaffende erst gar keinen Antrag gestellt? Warum wurde die Neuregelung bisher so wenig in Anspruch genommen? Warum wurden dennoch gestellte Anträge abgelehnt? Die Forderung des BFV lautet nach wie vor, dass für professionelle Filmschaffende ein Wechsel von Phasen der Beschäftigung und des Bezuges von ALG I möglich sein muss, ohne in ALG II zu fallen. Deswegen fragen wir auch nach dem tariflichen Zeitkonto und dem Zusammenwirken von gesetzlichen mit den tariflichen Regelungen. Wir bitten alle auf Produktionsdauer angestellten Film- und Kulturschaffenden in Fernseh-, Kino- und Theaterproduktionen an der Befragung teilzunehmen, um bei den anstehenden Gesprächen zur Gesetzesüberprüfung und Anpassung für die Interessen der betroffenen Beschäftigten eintreten zu können.

Zur Umfrage

8. Meldungen

Bundesverwaltungsgericht billigt FFG


Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wiesen am 23. Februar die Klage der Kinokette UCI gegen das Filmförderungsgesetz in der Fassung von 2004 ab und akzeptierten damit die Nachbesserungen, die das BKM im Sommer 2010 eingefügt hatte. Das Gericht hatte im Februar 2009 eine Gleichbehandlung der rechtlichen Stellung aller Gruppen gefordert, von denen die Abgaben für das Entstehen deutscher Filme verlangt werden. Jahrzehntelang hatte das Fernsehen freiwillig gezahlt, während Kino- und Videobranche dazu verpflichtet wurden. Dies wurde behoben, die Fernsehsender müssen jetzt zahlen. Auf eine Rückwirkung der Zahlungsverpflichtung, die insbesondere die Verweigerer Tele5 und Das Vierte getroffen hätte, wurde im Gesetz verzichtet. Trotz des Urteils ist die Auseinandersetzung wohl nicht ausgestanden. Die UCI zahlt ihre Filmabgabe weiter unter Vorbehalt, sie wird wohl in die nächste Instanz gehen und sich dort darauf berufen, dass andere Nutznießer des Erfolgs des deutschen Films, unter anderem die Filmexporteure, nicht in das System einbezogen werden. Geschäftsführer Ralf Schilling befürchtet auch, dass die Interessen des Kinos bei der anstehenden Novellierung des FFG zum 1. Januar 2013 wie schon in den vergangenen Jahren nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Kartellamt stoppt VoD-Plattform der Privatsender


Das Bundeskartellamt wird die gemeinsame Videoplattform von RTL und ProSiebenSat.1 nicht dulden, die nach dem Erfolg der ähnlich konzipierten US-Plattform Hulu gegründet werden sollte. Die Wettbewerbshüter haben dies schriftlich gegenüber beiden Medienkonzernen angekündigt. „Das Bundeskartellamt sehe offenbar kartellrechtliche Probleme", bestätigen die betroffenen Sender der "FTD". Es ist zwar noch keine endgültige Entscheidung - doch die Sender befürchten das Aus für ihre Pläne. Sie behielten sich vor, eine endgültige Absage "gerichtlich überprüfen zu lassen", so ein RTL-Sprecher zur „FTD“. Zuvor haben die Sender bis zum 10. März Zeit, gegenüber dem Kartellamt Stellung zu nehmen.

Media-Programm in Gefahr


Die EU plant gravierende Veränderungen im erfolgreichen Media-Programm, das mit anderen Förderbereichen der EU verschmolzen werden soll. Gegen dieses Damoklesschwert formierte sich am Rande der Berlinale Widerstand. Die Direktoren der europäischen Filmförderungen (European Film Agency Directors - EFAD) forderten in ihrer „Gemeinsamen Berliner Erklärung“, dass das Programm mit seiner bisherigen Ausrichtung und finanziellen Ausstattung erhalten bleiben müsse. Sie betonten die entscheidende Rolle des MEDIA-Programms, das in den letzten 20 Jahren die Vielfalt der europäischen Kinolandschaft geprägt hat. Sowohl das Festivalprogramm in Berlin als auch in Cannes zeigt im Durchschnitt über 20 Filme, die durch das MEDIA-Programm unterstützt werden. Für kleinere Länder ist das MEDIA-Programm oft die einzige Möglichkeit, europäische Filme im eigenen Land sichtbar zu machen. Überdies ist das europäische Förderprogramm insbesondere für diese Länder eine unverzichtbare Finanzierungsquelle. Die EFAD zeigen sich tief besorgt über die Auswirkungen einer möglichen Verschmelzung des MEDIA-Programms mit anderen Förderbereichen der EU. Insbesondere befürchten sie, dass das MEDIA-Programm seinen besonderen Charakter und seinen Budgetspielraum verlieren könnte. Dadurch wäre der audiovisuelle Sektor in Europa gefährdet und die Hauptziele des MEDIA-Programms - die kulturelle Vielfalt europäischer audiovisueller Werke und deren Verbreitung sowie die Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen Sektors - in Europa ernsthaft bedroht.

9. Anmeldung/Impressum


Erscheinungsdatum: Der BFV-Newsletter erscheint grundsätzlich am Ende eines Kalendermonats. Aus Termingründen sind Verschiebungen des Versandes nicht auszuschließen. Wenn Sie den BFV-Newsletter kostenlos erhalten wollen, melden Sie sich bitte persönlich an unter http://www.connexx-av.de/publikationen_newsletter_bfv.php.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
connexx.av GmbH
c/o ver.di LBZ Hamburg
Olaf Hofmann
Besenbinderhof 60
20097 Hamburg
fon: 040.28056067, fax: 040.25328815
mail: olaf.hofmann@connexx-av.de

Redaktion: Olaf Hofmann
Impressum und V.i.S.d.P.
Dieser Newsletter wird von Wille Bartz, Geschäftsführer connexx.av GmbH, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, monatlich herausgegeben.
connexx.av GmbH
c/o ver.di LBZ Niedersachsen
Wille Bartz
Goseriede 10-12
30159 Hannover

Die Internetredaktion von connexx.av ist bemüht, bei Verlinkungen stets aktuell zu sein. Für link-Änderungen auf externen Seiten, auf die unsere Artikel hinweisen, sind wir nicht verantwortlich. Sollte also ein Verweis im redaktionellen Teil nicht zur gewünschten Meldung führen, bitten wir um Nachsicht, darauf haben wir keinen Einfluss.

Ausklappen/Einklappen