BFV-Newsletter 6/2010

Sie erhalten heute von connexx.av den sechsten BFV-Newsletter in 2010. connexx.av und der BundesFilmVerband (BFV) in ver.di wollen mit diesem monatlichen Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film- und Fernsehen sorgen. Insbesondere sollen hier film- und sozialpolitische Themen aufgegriffen werden. Der BFV bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Kulturschaffenden sowie allen anderen an der Film- und Fernsehproduktion beteiligten Beschäftigten. Er tritt für Kunstfreiheit und gerechte Arbeitsbedingungen ein. Als vorrangiges Ziel strebt er eine integrierte Interessenvertretung dieser Filmberufe in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an:
http://www.connexx-av.de/filmfernsehproduktion_bfv.php

Inhalt

  1. Film-Gewerkschafter klagen auf Anspruch für ALG I nach verkürzter Anwartschaft
  2. Rückschau der SET-Besuche: "Stollberg läuft nicht rund!" - "Kung Fu Mama erfasst Arbeitsbereitschaft!" - "Nachtzuschläge müssen gezahlt werden und sind steuerfrei!"
  3. FFG-Novelle passiert Bundestag
  4. Neumann-Modell stößt bei AG Kino auf Kritik - BFV/ver.di fordert Qualifizierung
  5. ver.di und VTFF setzen Tarifverhandlungen aus - Protest auf dem Bavariagelände
  6. Neuordnung des Verfahrens der Erhebung der Rundfunkgebühren
  7. Kleines Fernsehspiel disponiert gegen Kinokoproduktionen
  8. Meldungen
  9. Impressum / Abo

1. Film-Gewerkschafter klagen auf Anspruch für ALG I nach verkürzter Anwartschaft


Immer mehr Filmschaffende könnten von der verkürzten Anwartschaft nach § 123 Abs.2 profitieren, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) sich an den konkreten Gesetzestext halten würde und nicht eigene Interpretationen dazu vornehmen würde, wie in jüngerer Vergangenheit häufiger geschehen. Nun beginnen die ersten Filmschaffenden mit gewerkschaftlicher Unterstützung gegen die abschlägigen Bescheide der BA vorzugehen. Es geht im Kern um den Streitpunkt, auf wie viel Beschäftigungstage im Voraus arbeitsvertraglich befristet wurde und wie viel versicherungspflichtige Beschäftigungstage z.B. durch Anwendung des tariflichen Zeitkontos nach einer absolvierten Filmproduktion wirklich entstanden sind. Filmschaffende sind regelmäßig für unterschiedliche Filmproduktionen tätig und arbeiten wie die meisten in der Branche ausschließlich zweckbefristet als Arbeitnehmer im Rahmen diverser Filmprojekte. Für die Branche der Filmproduktionen gilt ein bundesweiter Flächentarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende, der zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Produzentenallianz vereinbart wurde. Dieser Tarifvertrag greift die typischen Arbeitszeitverläufe einer Produktion auf, in dem er über eine Zeitkontenregelung die regelmäßig entstehende Mehrarbeit, sowie die tariflichen Zuschläge in ein Zeitkonto stellt, und diese Zeit sozialversicherungsrechtlich als Ausgleichszeitraum an die Vertragszeit der Produktion angehängt wird.

connexx.av und der BFV-Vorstand möchten mit den Auszügen einer unten stehenden Klageschrift alle Filmschaffenden ermutigen, gegen ähnliche Bescheide rechtliche Schritte einzuleiten. Bei ver.di organisierte Filmschaffende erhalten vollen Rechtsschutz und wir empfehlen euch, sich bei einem der Mitarbeiter von connexx.av zu melden. connexx.av sammelt alle Beschwerden der Filmschaffenden und Ablehnungsbescheide der BA, um sie gezielt für anstehende Gespräche im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einzusetzen. Der Auszug aus einer Klageschrift gegen die BA steht im Volltext.

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2. Rückschau der SET-Besuche: "Stollberg läuft nicht rund!" - "Kung Fu Mama erfasst Arbeitsbereitschaft!" - "Nachtzuschläge müssen gezahlt werden und sind steuerfrei!"


Die Set-Besuche der Film-Gewerkschafter vom BundesFilmVerband BFV und connexx.av kommen immer besser bei den Filmschaffenden an. "Es gibt Sicherheit und stärkt uns in unserer Arbeit vor Ort, wenn jemand konkret und sichtbar unsere Interessen vertritt", äußert sich ein Filmschaffender stellvertretend für viele zu den Set-Besuchen der Gewerkschaft. Nach wie vor bestimmt das Thema Arbeitszeit die Gespräche am Set. Ob im Zusammenhang mit der Höchstarbeitszeit, der Anwendung und tariflichen Umsetzung des Zeitkontos oder schlicht der Bezahlung von Mehrarbeit und Zuschlägen, wenn es mal wieder um Formulierung im Arbeitsvertrag geht. Überall bestehen Optimierungspotenziale, dennoch ist es sehr erfreulich, wie umfassend die Anwendung des Zeitkontos seit seiner Einführung zum Juli 2005 genutzt wird und viele Filmschaffende damit die Anwartschaftszeiten für ALG I erreichen. Bei der Höchstarbeitszeit kann zusammenfassend festgestellt werden, dass diese Regelung wirklich sehr ernst genommen wird von den Produktionen. Bis hin zu Formulierungen in Regieverträgen, die zur Einhaltung der tariflichen Arbeitszeiten auffordern. Das klappt nicht immer, so wie derzeit aktuell bei der neuen Staffel von Stollberg; nach dem Wechsel von Kamera und Regie bauen sich die Arbeitszeiten stetig auf.

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3. FFG-Novelle passiert Bundestag


Nachdem der Ausschuss für Kultur und Medien am 19. Mai 2010 einstimmig für die "kleine" Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) gestimmt hatte, passierte das Gesetz am 11. Juni den Deutschen Bundestag. Mit der Novellierung sollen die Bedenken des Leipziger Verwaltungsgerichtes Rechnung getragen werden, das im Februar 2010 eine Ungleichbehandlung der Beitragspflichtigen bei der Filmabgabe beanstandet hatte und die Angelegenheit zur endgültigen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verwiesen hatte. Erstmals werden die Fernsehsender zu Abgaben für das Entstehen von Filmen und deren Marketing verpflichtet - bislang zahlten sie freiwillig im Rahmen der FilmFernseh Abkommen. Länder sowie Sender haben bereits signalisiert, dass sie diesem Beschluss nicht widersprechen werden. Allerdings werden sie deutlich weniger als heute einzahlen. Die Branche hofft, dass sie freiwillig, zumindest bis 2012, bis zur Höhe der freiwilligen Leistungen aufstocken. Eine entsprechende Anfrage hat FFA-Chef Peter Dinges bereits an die Senderchefs gerichtet. Er rechnet mit einer Entscheidung im Sommer.

Danach sieht es aber nicht aus - so hat das ZDF zu den regionalen Förderungen umgeschichtet, wo es größeren Einfluss auf die Verwendung der Gelder hat.

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4. Neumann-Modell stößt bei AG Kino auf Kritik - BFV/ver.di fordert Qualifizierung


Gerhard Groß weiß im Moment nicht, ob er Lachen oder Weinen soll. Er ist in Berlin für die Arthouse-Kino-Center in den Hackeschen Höfen und die Kant-Kinos verantwortlich. Beide haben fünf Säle, von denen der Kleinste 22 Plätze hat, der größte 349 Besucher fasst. Alle sind profitabel und liegen über der Umsatzgrenze von 40.000 Euro, die Bund und Länder für ihre Förder- Programme zur Digitalisierung der Arthouse-Kinos gesetzt haben. Trotzdem kann sich Gerhard Groß wie seine Kollegen nicht uneingeschränkt über das von Bernd Neumann am 6. Mai und den Ländern einen Tag später präferierte Modell freuen. Es sieht vor, dass sich der Bund mit bis 25% und die Länder mit 20% an den Investitionen von 72.000 Euro je Leinwand in die neue Technologie beteiligen. Dazu kommen je 20% der von der Filmförderungsanstalt und den Verleihern "Wir müssen aber bis zu 20% der Investitionssumme aufbringen für eine Investition, die uns keinen zusätzlichen Zuschauer bringt. Da winkt jede Bank ab", beschreibt Gerhard Groß das Dilemma, das er mit Hunderten Kinobetreibern in Deutschland teilt. 144.000 Euro müsste er alleine für die Technik investieren. Rund 10.000 Euro je Saal kommen für Umbauten und den Einbau einer Klimaanlage hinzu. Macht 250000 Euro, die Gerhard Groß einfach nicht hat. "Kein Kino macht dauerhaft Verluste, doch keines wirft Gewinne ab, mit denen diese Investition aufzubringen wäre. Schon gar nicht die kleinen Säle." Eine Argumentation, die leicht nachzuvollziehen ist, denn vom Kinokarten-Umsatz geht die Hälfte an die Verleiher. Strom, Miete, Kosten für das Personal müssen dann noch abgezogen werden.

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5. ver.di und VTFF setzen Tarifverhandlungen aus - Protest auf dem Bavariagelände


Die Erwartung an die fünfte Verhandlungsrunde für Filmproduktions-, Postproduktions- und Studiobetriebe zwischen dem Verband für filmtechnische Betriebe (VTFF) und ver.di am 14. Juni ist enttäuscht worden. Die ver.di-Verhandlungskommission hat mit Verärgerung ein verändertes aber kaum nachgebessertes Angebot vom VTFF entgegen genommen.

ver.di hatte angeboten in einem bis zu 24 Monate laufenden Abschluss über insgesamt 4,5% Tariferhöhung in mehreren Stufen zu verhandeln, wenn der Manteltarifvertrag wieder unverändert in Kraft gesetzt würde und durch eine Sonderregelung für die Bavaria-Studios keine Verrechnung der Erhöhungen mit anderen Tarifbestandteilen durchgeführt wird.

Der VTFF bietet in einem zweijährigen Tarifabschluss bei unverändertem Manteltarifvertrag die erste Tariferhöhung mit 1,8% erst für Januar 2011 und in 2010 nur 300 € Einmalzahlung an. Der Betrag stellt unter 1% eines durchschnittlichen Gehalts dar. Die Einmalzahlung wäre zudem für die Berechnung des 13. Gehalts und Zuschläge unwirksam. Das bedeutet faktisch ein Jahr Nullrunde. "Die Filmbetriebe haben ein erfolgreiches Jahr 2009 hinter sich. Nach dem VTFF sollen die Beschäftigten davon nicht profitieren, sondern eine Nullrunde und zwei Jahre Reallohnverluste ertragen. Die betroffenen Mitarbeiter werden den Arbeitgebern im VTFF ihren Unmut über diese Zumutungen noch deutlicher zeigen, davon geht die ver.di-Verhandlungskommission fest aus", erklärte ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel.

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6. Neuordnung des Verfahrens der Erhebung der Rundfunkgebühren


Wie erwartet haben die Ministerpräsidenten der Länder am 9. Juni ein neues Modell zur Erhebung der Rundfunkgebühren verabschiedet. Es sieht vor, dass künftig jeder Haushalt zahlen muss. Sie folgten damit der Argumentation des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof, der in einem Gutachten argumentiert hatte, dass von Informationen von ARD, ZDF und Deutschlandradio indirekt auch profitiere, wer kein Empfangsgerät besitze. Ab 1. Januar 2013 wird pro Haushalt oder Betrieb bezahlt. Das führt zur Entlastung von Haushalten, in denen erwachsene Kinder leben oder in denen die GEZ den Betrieb von mehreren Empfangsgeräten festgestellt hatte. Für Zweit- und Ferienwohnungen muss nur ein Drittel der Gebühr entrichtet werden. Entlastet werden auch Hotels, die bislang pro Gerät löhnen mussten. Für Betriebe werden die Gebühren, die sich auf empfangsbereite Computer beziehen, nach der Anzahl der Mitarbeiter fällig. Die Höhe der Gebühren wurde noch nicht benannt. Einig sind sich die Ministerpräsidenten, dass sie nicht über dem jetzigen monatlichen Satz von 17,98 Euro liegen werden. Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, legte den Finger in die noch offene Wunde: "Die anstehende Reform der Rundfunkgebühren muss dazu genutzt werden, endlich das Problem der massiven Gebührenausfälle bei einigen ARD-Sendern in Angriff zu nehmen" sagte er.

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7. Kleines Fernsehspiel disponiert gegen Kinokoproduktionen


Eine Angst geht um bei Deutschlands jungen Filmemachern. Die Angst, mit dem Kleinen Fernsehspiel des ZDF einen wichtigen Partner für das Entstehen ihrer Kinofilme zu verlieren.

Eine begründete Angst, denn das Zweite will umschichten. Im Moment sind 65% der von der Redaktion unterstützten Dokumentarfilme Kinokoproduktionen, bei den Spielfilmen sind es sogar 85%. In drei Jahren soll dieser Anteil auf jeweils 50% sinken. Dafür soll die Zahl der Auftragsproduktionen steigen, in denen junge Talente Freiraum für künstlerische Experimente in allen Formaten und Genres finden sollen. Mit dieser Entscheidung will die Redaktion zurück zu den Wurzeln und junge Filmemacher ohne Druck von Kinomarkt und Einschaltquoten ermutigen, eigene Handschriften auszubilden und zu spielen. "Das ist der Vorteil des späten Sendeplatzes. Wir können Längen von 30 Minuten bis zwei Stunden zeigen oder Genres ausprobieren, die dem Zuschauer nicht einfallen, wenn er an den deutschen Film denkt", betont Claudia Tronnier, Leiterin der Redaktion, die Vorzüge der neuen Ausrichtung und verweist auf den Zombie-Film "Rammbock", der gerade erfolgreich auf deutschen Festivals läuft. "Wir haben den Eindruck, dass junge Regisseure auch solche Projekte umsetzen wollen."

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8. Meldungen


BundesFilmVerband BFV auf dem Münchener Filmfest


Allein in diesem Wort steckt schon so einiges: Urheber - wer ist eigentlich alles Urheber eines Filmwerkes? Erlös - es geht also auch um Geld! Beteiligung - wer sollte wie beteiligt werden? Der BFV veranstaltet dazu zum Münchener Filmfest eine Podiumsdiskussion mit dem Titel: Urhebererlösbeteiligung - die Ruhe vor dem Sturm?
Das wollen wir uns genauer ansehen: am Mittwoch, den 30.06.2010 in der BlackBox im Gasteig von 11:00 bis 13:30 Uhr
Moderation: Yvonne Maier - Rechtsanwältin
Es diskutieren:
Bernd Radeck - Stellvertretender Vorsitzender der juristischen Kommission der ARD
Dr. Jürgen Kasten - Geschäftsführer des Bundesverbands Regie (BVR)
Margarete Evers - Produzentenallianz
Matthias von Fintel - ver.di Tarifsekretär
Prof. Klaus-Peter Platten - Professor für Szenenbild der Filmakademie Baden-Württemberg N.N. - Cutter/in Bundesverband Filmschnitt Editor (BFS)

http://www.connexx-av.de/termin_volltext.php?id=4c1b5f40ebb75&akt=termine

Leutheuser-Schnarrenberger enttäuscht Film- und Fernsehbranche


Als Berliner Rede war sie angekündigt, Grundsätzliches wurde erwartet, doch Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger enttäuschte am 14. Juni die hoch gesteckten Erwartungen. Offenbar hat die Regierung kein Konzept, wie sie den Schutz der Urheber im Netz gewährleisten und ihnen den Aufbau von Paid Contend erleichtern will. Doch sie ist damit nicht alleine. Auch im Europäischen Parlament sitzen - mit Blick auf Stimmungen und Wählerstimmen - viele Verhinderer wirkungsvoller Gesetze, wie Helga Trüpel, Bündnis 90/Grüne, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europaparlaments auf dem Filmwirtschaftsgipfel der MBA am 17. Juni in Berlin ausführte. "Es besteht die Angst des Verlusts von Wählerstimmen der Internet-Community."

Die schwedische Piratenpartei plädiert dort unter dem Slogan "Free Culture" für ein Ende des Urheberrechts nach fünf Jahren. Auch in Deutschland dürfte diese Einstellung unter jüngeren Menschen Zustimmung ernten. Jeder Versuch, die Freiheit des Internets zu beschränken, werde sofort mit einem Rückfall in einen Überwachungsstaat verglichen.

http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/

Piraten schneller als Gerichte und Politik


Der irische Provider Eircom verfährt seit Anfang dieser Woche als erster Provider weltweit gegenüber illegalem Filesharing mit dem "Three Strikes-Modell", wie die "Irish Times" berichtet. In diesem System der "graduated response" erhalten Kunden, die illegales Filesharing betreiben, drei Mahnungen, bevor ihr Internetzugang für ein Jahr gesperrt wird. Das Vorgehen basiert auf einem außergerichtlichen Vergleich zwischen Eircom und der Irish Recorded Music Association (IRMA), der die Major Labels EMI, Warner, Universal und Sony angehören. In der ersten, dreimonatigen Test-Phase verarbeitet der Provider zunächst 50 IP-Adressen pro Woche, die von der Firma Dtectnet im Auftrag der IRMA identifiziert wurden. In der vorangegangen Gerichtsverhandlung vor dem High Court, dem obersten Zivil- und Strafgericht in Irland, hatte der Richter entschieden, dass IP-Adressen keine personenbezogenen Daten darstellen.

http://www.urheberrecht.org/news/3958/
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,695371,00.html

BGH bestätigt Verbot des Verbunds von Springer und Pro7Sat1


Kulturstaatsminister Bernd Neumann hatte bereits wenige Monate nach seinem Amtsantritt 2005 versprochen, sich für eine Änderung des Kartellrechts einzusetzen, damit Fusionen unter Medienkonzernen erleichtert werden. Damals saß ihm in den Knochen, dass die Fusion der Axel Springer AG und des Medienkonzerns Pro7Sat1 von den deutschen Kartellwächtern untersagt worden war. Geschehen ist nichts. Pro Sieben Sat 1 nimmt im TV-Werbegeschäft eine dominante Stellung ein. Gleiches gelte für den Springer-Konzern im Print-Anzeigengeschäft., hatten die Kartellwächter argumentiert und damit den Weg frei gemacht, dass der Fernsehkonzern von Permira, einem inzwischen als Heuschrecke gebrandmarkten Unternehmen übernommen wurde, der kräftig Personal abgebaut hat, um seine Rendite zu erzielen.

http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:uebernahmeverbot-von-pro-sieben-sat-1-bgh-laesst-springer-abblitzen/50124297.html

Beck erhebt Normenkontrollklage gegen ZDF-Staatsvertrag


Wie seit Monaten angekündigt, hat der rheinlandpfälzische Ministerpräsident Kurt Beck eine Normenkontrollklage gegen den ZDF-Staatsvertrag einreichen. Am 15. Juni beschloss das Kabinet, den Kölner Verfassungs- und Medienrechtler Karl-Eberhard Hain mit der Ausarbeitung eines Antrags zu beauftragen, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Eingereicht werden könnte die Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht dann voraussichtlich nach der Sommerpause. Auslöser war die Wahl des ZDF-Chefredakteurs im Vorjahr. Die unionsdominierte Mehrheit im ZDF-Verwaltungsrat lehnte gegen den Willen des ZDF-Intendanten Markus Schächter die Vertragsverlängerung für den damaligen Chefredakteur Nikolaus Brender ab. Das warf ein Schlaglicht auf den allzu großen Einfluss der Politik auf den doch angeblich staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Verdacht auf Absprachen bei Werbeaquise bei RTL und Pro7Sat1


Das Kartellamt hat am 19. Mai Geschäftsräume der Sendergruppen RTL und Pro7Sat1 in Köln und München durchsucht. Sprecher beider Sendergruppen bestätigten die Razzien. Die Wettbewerbshüter vermuten, dass es zwischen den beiden führenden kommerziellen Fernsehanbietern Absprachen zur digitalen Verbreitung ihrer Programme gegeben habe. Es bestehe ein "begründeter Verdacht, dass die Sender sich abgesprochen haben, ihre frei empfangbaren digitalen TV-Programme zukünftig verschlüsselt auszustrahlen und für den Empfang ein zusätzliches Entgelt zu verlangen", sagte eine Kartellamtssprecherin laut "FTD". Zudem sollen sie technische Maßnahmen abgesprochen haben, um die Nutzung der Programme einzuschränken - etwa einen Kopierschutz und eine Sperre, die das Vorspulen in Werbeblöcken verhindert. Alle Gerüchte, dass sie planten ihre Free-TV-Sender in Bezahlangebote umzuwandeln, haben beide Sendergruppen wiederholt als abwegig zurückgewiesen. Und doch langen sie künftig zu.

http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:ermittlung-gegen-tv-sender-razzia-bei-pro-sieben-sat-1-und-rtl/50116203.html

9. Anmeldung/Impressum


Erscheinungsdatum: Der BFV-Newsletter erscheint immer am vierten Donnerstag im Monat. Wenn Sie den BFV-Newsletter kostenlos erhalten wollen, melden Sie sich bitte persönlich an unter http://www.connexx-av.de/publikationen_newsletter_bfv.php.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
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Redaktion: Olaf Hofmann
Impressum und V.i.S.d.P.
Dieser Newsletter wird von Wille Bartz, Geschäftsführer connexx.av GmbH, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, monatlich herausgegeben.
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c/o ver.di LBZ Niedersachsen
Wille Bartz
Goseriede 10-12
30159 Hannover

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