SPD stellt Antrag zu deutlich verbesserter „sozialer Absicherung“ für kurzzeitig befristet Beschäftigte!

(ver.di FilmUnion-Newsletter 03/2012) Die laufende Lobbyarbeit durch die ver.di-FilmUnion und die Präsentation der ausgewerteten Studie zum ALG I-Bezug von Film- und Kulturschaffenden am 24.1.2012 (siehe Bericht im Newsletter 01/2012), die von der ver.di-FilmUnion in Auftrag gegeben wurde, bringen deutlichen Fortschritt in der politischen Diskussion und echte materielle Vorteile durch verbesserte soziale Absicherung für Film- und Kulturschaffende.
Die ver.di-FilmUnion konnte insbesondere durch die erstellte o.g. Studie den Parteien gegenüber deutlich machen, dass die bisherige Regelung der verkürzten Anwartschaft kaum Wirkung für Filmschaffende entfaltet. Konkret in ihrer Absicht, eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung herbeizuführen wurde als erste Partei nun die SPD. In einem Antrag ihrer Fraktion forderten am 7. Februar mehrere Abgeordnete der Partei die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der nachfolgende Änderungen vorsieht - unter den Abgeordneten sind Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und die filmpolitische Sprecherin der SPD Angelika Krüger-Leißner. Dabei berücksichtigen SPD wie Grüne die Forderung von ver.di und DGB, die Rahmenfrist, in der die Anwartschaft erarbeitet wird, von zwei auf drei Jahren zu erhöhen. Beide Parteien schlagen jetzt einen gestaffelten uneingeschränkten verkürzten Alg I-Anspruch bei kürzeren Anwartschaften vor. Die SPD-Forderungen im Einzelnen:
  1. Verlängerung der Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt werden muss, von zwei auf drei Jahre;
  2. Verlängerung der gesetzlichen Regelung für kurz befristet Beschäftigte um weitere drei Jahre mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens drei Monate beträgt, wenn innerhalb der Rahmenfrist Versicherungspflichtverhältnisse von insgesamt mindestens sechs Monaten vorliegen und damit die Anwartschaftszeit von sechs Monaten erfüllt wird. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I beträgt vier bzw. fünf Monate, wenn Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von insgesamt mindestens acht oder zehn Monaten vorliegen. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen der bisherigen Regelung für kurzfristig Beschäftigte entfallen („Überwiegensprinzip“ mit sechs Wochen Beschäftigung und Entgeltgrenze von € 30.240.- der vergangenen 12 Monate vor Antragstellung) ;
  3. Durchführung einer wissenschaftlich begleiteten Evaluation, die feststellt, ob die Zielgruppe erreicht wird, welche finanziellen Auswirkungen die Regelungen haben, ob es Anhaltspunkte für Fehlanreize gibt, und ob die neuen Regelungen nachvollziehbar und einfach anwendbar sind. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen dem Deutschen Bundestag zum 31. Dezember 2014 als Bericht vorgelegt werden.

„Die Vorschläge von SPD und Grünen zur Rahmenfrist-Verlängerung werden von der ver.di FilmUnion und ver.di insgesamt klar unterstützt, sie machen Teile der Hartz-Reformen rückgängig. Dies mit einen bedingungslosen gestaffelten Arbeitslosengeld-Anspruch für die immer verbreitetere Kurzzeitbeschäftigung zu verbinden, ist ganz im unserem Sinne. Würde dieser Vorschlag Gesetz, trüge er zu einer deutlich besseren sozialen Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Projektbeschäftigung sowie insgesamt zu einer stärkeren Akzeptanz der Arbeitslosenversicherung bei“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Werneke.

Leider stehen die Regierungsparteien noch auf dem Standpunkt, das Überwiegensprinzip von sechs Wochen auf 10 Wochen Beschäftigungsdauer zu erhöhen, würde ausreichen, um die Film- und Fernsehschaffenden sozial besser abzusichern. „Sicher würden wieder einige mehr an der Regelung teilhaben, aber es ist eine unzureichende Antwort auf das grundlegende Problem unserer sozialen Absicherung - aber immerhin schon ein Teilerfolg unserer Bemühungen; wir hoffen, die CDU und FDP zeigen sich hier deutlich mutiger und lebensnaher als bisher!“, so ein Vorstand der ver.de FilmUnion.

Am 26. März beschloss der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, zum obigen Antrag der SPD eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Diese Anhörung findet statt am 23. April 2012 zwischen 15:15 und 16:15 Uhr, auch der Kulturausschuss wird an ihr beteiligt sein. Angelika Krüger-Leißner, MdB, filmpolitische und stellv. arbeitsmarktpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, erklärt hierzu:

„Mit dem Beschluss für eine Anhörung sind wir einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung vorangekommen. Ich gehe davon aus, dass die Experten mehrheitlich unseren Vorschlag zur besseren Absicherung der kurz befristet Beschäftigten unterstützen werden. Gemeinsam mit der ver.di FilmUnion und verschiedenen Verbänden sind wir davon überzeugt, dass so ein großer Teil der Beschäftigten aus dem Film- und Fernsehbereich künftig wieder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen könnte. Insbesondere die Film- und Fernsehschaffenden arbeiten in der Regel in kurz befristeten Verhältnissen. Sie zahlen zwar Beiträge, haben aber kaum eine Chance auf Arbeitslosengeld. Das kann nicht hingenommen werden und das wollen wir mit unserem Vorschlag ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt immer noch auf sich warten. Der ist überfällig, da die Sonderregelung am 1. August 2012 ausläuft.

SPD Antrag „Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken – Rahmenfrist verlängern – Regelung für kurz befristet Beschäftigte weiterentwickeln“ (Drs. 17/8574) unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/085/1708574.pdf

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