UCI-Kinowelt schwächt deutschen Filmstandort weiter

(BFV-Newsletter 05/2011) Schlechte Nachrichten für die Kinobranche. Die UCI hat Verfassungsklage gegen das Urteil des Leipziger Verwaltungsgerichtes vom 23. Februar 2011 eingelegt. Die Richter hatten entschieden, dass das Filmförderungsgesetz durch die Nachbesserungen vom August 2010 der Verfassung entspricht und Ausgabengerechtigkeit bestehe.
Zuvor hatte die UCI bemängelt, dass die Kinos vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen worden waren, im Rahmen des Gesetzes für die Produktion deutscher Filme zu zahlen. Die Fernsehsender zahlten dagegen freiwillig. Das wurde von Bernd Neumann behoben. Die Entscheidung sei anhand einer Abwägung getroffen worden, erklärte UCI-GF Ralf Schilling gegenüber „Blickpunkt: Film“, ob ein weiteres Vorgehen erfolgversprechend sei. UCI hätte als Kläger in Leipzig eine Fülle von Argumenten vorgebracht, die angeblich "überhaupt nicht gewürdigt wurden". Teilweise soll der Sachvortrag sogar in sein Gegenteil verkehrt worden sein, weshalb man auch eine sogenannte Anhörungsrüge vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben habe. Über diese muss das Gericht nach Auskunft von UCI nun entscheiden, bevor das Bundesverfassungsgericht über eine Annahme der Verfassungsbeschwerde befindet.

Hintergrund für diesen Schritt ist vor allem, dass die UCI einer Londoner „Heuschrecke“ gehört und die Entscheidung wohl kaum in Deutschland gefallen sein dürfte.

Schilling macht sich gegenüber seinen Anteilseignern angreifbar, wenn er nicht weiter klagt.

Mit der Klage ist klar, dass die UCI die Filmabgabe auch weiterhin nicht entrichten wird. Fraglich ist, ob sich weitere Kinos anschließen. Für den Etat der Filmförderungsanstalt heißt dies, dass auch in diesem Jahr weniger Geld als möglich zur Verfügung stehen wird und auch die in den vergangenen Jahren auf Eis gelegten Gelder nicht vollständig weiter gegeben werden können. Aktuell hat dies Auswirkungen auf die Referenzfilmzahlungen, mit denen Produzenten für den Erfolg ihrer Filme an der Kasse im Jahre 2010 automatisch belohnt werden. Die Bescheide sollten in diesen Tagen verschickt werden. Das könnte sich verzögern.

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