US-Majors folgen EU-Forderungen zur Stärkung kleinerer Verleiher

(BFV-Newsletter 03/2011) Die EU-Kommission hat eine kartellrechtliche Untersuchung zum Third-Party-Modell zur Digitalisierung der europäischen Kinos eingestellt, nachdem US-Majors eine Änderung der vertraglichen Bestimmungen zur Finanzierung der Kinodigitalisierung angekündigt haben.
Die Kommission befürchtete, dass das Modell in seiner ursprünglichen Form kleinen Filmverleihern den Zugang zu digitalen Kinos versperren könnte, was gegen das EU-Verbot wettbewerbsbeschränkender Geschäftspraktiken (Artikel 101 AEUV) verstoßen hätte. Die geänderten Bestimmungen sollen es unabhängigen Verleihern, Produzenten und Archiven erleichtern den Zugang zu den Kinos zu finden, die die ihre Digitalisierung über diese so genannten VPF-Verträge finanziert haben. "Ich freue mich, dass Hollywood-Studios unseren legitimen Befürchtungen Rechnung getragen und die Verträge so geändert haben, dass die Kinogänger nun nicht nur Hollywood-Kassenschlager, sondern auch Low-Budget-Produktionen und Autorenfilme in der neuesten Projektionstechnik anschauen können," so der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia.

Die Kommission hatte aus eigener Initiative eine Untersuchung zu den Verträgen eingeleitet, die weltweit von drei großen Firmen angeboten werden und zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen können, wie das Beispiel Österreich beweist. In dem Alpenland haben alle Kinos mit den Third-Party-Anbietern digitalisiert. Sie führen aber dazu, dass im Extremfall die kleinen Arthouse-Verleiher- und Kinos die Umrüstung der Hollywood Major-Verleihe und Multiplexe subventionieren. Letzteren werden günstigere Konditionen angeboten – die Verleihe zahlen weniger für jede Kopie, die sie digital verbreiten und den Kinos werden dafür höhere Summen als ihren kleinen Konkurrenten gut geschrieben. Da die wettbewerbsrechtlichen Bedenken in einem frühen Stadium ausgeräumt wurden, hat die Kommission ihre Voruntersuchung abgeschlossen ohne ein förmliches Verfahren einzuleiten. Sie wird nach eigenen Angaben die Umstellung vom analogen zum digitalen Kino auch weiterhin eingehend überwachen.

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