Film & Fernsehen

ver.di verhandelt Beschäftigungssicherung für Filmvorführer

(BFV-Newsletter 02/2011) Kulturstaatsminister Bernd Neumann gab am 11. Februar im Rahmen des Produzententages den lang ersehnten Startschuss für die Unterstützung der Digitalisierung der Filmtheater durch den Bund und die FFA.
In den Genuss der Förderung kommen auch 70 Kommunale Kinos. Vier Wehrmutstropfen bleiben. 20% der Kosten muss der Betreiber selbst übernehmen. Noch immer ist nicht geklärt, dass von den Verleihern als Hauptnutznießer der Digitalisierung die benötigten 20 Mio. Euro fließen werden. Und die Kinos, die der Politik im Herbst glaubten, bereits digitalisierten und einen Förderantrag bei der FFA gestellt haben, gehen leer aus. Entgegen der Versprechen der Kinobetreiber werden wohl viele der rund 1500 Filmvorführer ihre Arbeit verlieren. AG Kino und der Hauptverband Deutscher Filmtheater beschwichtigten mehrmals öffentlich, dass die Befürchtung, mit dem staatlichen Investitionsprogramm könnten Arbeitsplätze verloren gehen, unbegründet sei. Ver.di hat dagegen reagiert. In der 3. Verhandlungsrunde mit der CinemaxX AG wurde vereinbart, dass Vorführern ein Weiterbeschäftigungsangebot im Kino gemacht werden muss, wenn sie auf Grund der Digitalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren. Im ersten Jahr wird eine mögliche Gehaltsdifferenz voll ausgeglichen, im zweiten Jahr zu einem Drittel und im dritten Jahr zu zwei Dritteln. Für das Kinopolis Viernheim wurde sogar die Weiterbeschäftigung der betroffene Mitarbeiter bei gleicher Bezahlung vereinbart.

In die Tarifverhandlungen mit dem HDF, die Ende März/Anfang April beginnen, soll die Problematik ebenfalls einfließen. Auch mit den tarifgebundenen Kinoketten wird Tarif-Sekretär Mathias von Fintel sprechen, um einen ähnlichen Abschluss zu erreichen. Allerdings seien nicht alle Ketten tarifgebunden, die betroffenen Kollegen könnten von Kündigungen bedroht sein. Daher hatte ver.di bei der Diskussion um das staatliche Förderprogramm darauf gedrungen, die Arbeitsplatzsicherung gesetzlich festzuschreiben. Leider vergeblich.

Die Förderung wird für die Umrüstung aller Leinwände bezahlt, mit denen in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich zwischen 40.000 und 260.000 Euro Nettokartenumsatz gemacht werden. Antragsberechtigt sind nur Betreiber von Kinos mit bis zu sechs Leinwänden, es sei denn, sie stehen in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern. So könnten Multiplexe in den Genuss kommen, die in kleinen Orten am Rande von Großstädten wie Leipzig oder Cottbus errichtet wurden. Gefördert werden vom Bund bis zu 25% der Kosten oder maximal 17.500 Euro. Bei der Erfüllung spezieller Kriterien kann bis zu 21.000 Euro erhöht werden. Die FFA unterstützt bis zu 15% oder bis zu 10.000 Euro der Anschaffungskosten der neuen Anlage. Die Anlage muss mindestens fünf Jahre betrieben werden, sonst muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden. Bewegung kam auch in die Frage des technischen Standards. Zunächst war geplant, die von den Hollywoods Majors geforderte, gegen Piraterie sichere DCI-Norm als Maßstab für die Förderfähigkeit zu wählen. In der Rechtsverordnung heißt es, die digitale Vorführtechnik müsse objektiv geeignet sein, um den Betrieb des Kinos entsprechend des Programmprofils weiterzuführen. Im Klartext heißt das, dass nur wer auf Hollywood-Ware der großen Verleiher künftig verzichtet, auch auf die teure DCI-Norm verzichten kann.

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