Film & Fernsehen

Marienhof vor dem Aus - 100 „Entlassungen“ bei Bavaria Film

(BFV-Newsletter 1/2011) Am 16.12.2010 verkündete die ARD das Aus über den Marienhof und schwieg sich über die Folgen für die ca. 100 Beschäftigten am Set der Bavaria aus. Nach den Vorstellungen der ARD sei in dem Vorabendprogramm nur noch Platz für eine Marken-Soap im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.
Der für die Werbeeinnahmen der ARD relevante Marktanteil bei 14- bis 49-Jährigen hatte sich seit 2000 von 18,1 auf knapp 8 Prozent mehr als halbiert. Zudem beabsichtigt die ARD gegen die regionalen Sendungen wie Großstadtrevier des NDR neue Formate mit lokaler Farbe zu entwickeln. Die Entscheidung der ARD hatte 100 Kündigungen für die Mitarbeiter der Bavaria Film zur Folge. Vier Wochen später gab dann die ARD bekannt, dass ab Mai 2011 die von Grundy UFA produzierte Soap "Verbotene Liebe, das ist die Welt des Adels und Luxus, des Stils und der Eleganz, der Macht und des Reichtums" um 20 Sendeminuten ausgebaut wird. Ein Beschäftigungseffekt der die 100 Arbeitsplätze von Marienhof kompensiert, ist allerdings überhaupt nicht zu erwarten. Der Betriebsrat der Bavaria Film kommentiert dies folgender maßen: „Alle Entscheidungen sind aus Sicht der Arbeitnehmer und des Betriebsrats nicht nachvollziehbar, da keine wirtschaftliche Not der ARD erkennbar ist und das Quotendiktat tatsächlich nicht besteht, sondern offensichtlich nur selbst auferlegt ist.“

Das Aus für die Beschäftigten wurde durch einen vom Betriebsrat ausgehandelten Sozialplan abgefedert, der aber nur dann für Betroffene in Kraft tritt, wenn die Mitarbeiter nichts gegen die auslaufende Befristung unternehmen, und dies obwohl teilweise Kolleginnen und Kollegen bis zu18 Jahren bestehende „Kettenarbeitsverträge“ – jeweils ein Stabsvertrag über eine Staffel – unterzeichnet haben. Zudem gelang es auch nur ca. 20 Mitarbeitern bei der neuen Soap "Herzflimmern" unterzukommen. Der Weg zu weiteren Produktionen der Bavaria, z.B. Sturm der Liebe oder auch Rosenheim Cops, bleibt den Mitarbeitern verwehrt. Der Arbeitgeber hat dies bislang ausdrücklich abgelehnt. Die Mitarbeiter, die sich gegen ihre Kündigung der Bavaria Film wehren wollen, müssen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Klage über das Vorliegen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses sowie zur fehlerhaften sozialen Auswahl führen.

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