Film & Fernsehen

Tarifverhandlungen zu Urhebererlösbeteiligungen und Schauspielgagen fortgesetzt

(BFV-Newsletter 1/2011) Am 17. Januar wurden die Verhandlungen der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) mit der Allianz deutscher Produzenten – Film und Fernsehen zu einem Tarifvertrag für Filmurheber sowie ausübende Künstler und einem Tarifvertrag für Schauspielgagen fortgeführt.
Die Tarifpartner sehen die Verhandlungen auf einem guten Weg. Eine Einigung zum berechtigten Vergütungsanspruch der Filmschaffenden konnte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erzielt werden. Die Produzenten wenden ein, dass die Verwertungserlöse zunächst die Deckung der Produktionskosten erreichen müssten. ver.di will mit dem Urheber-Tarifvertrag dagegen den Rechte-Buy-Out beenden und eine effektive Zusatzvergütung für Filmschaffende an Wiederholungen sowie Erfolgen ihrer Werke erreichen. Zusätzlich zur Gage für den Dreh werden dann auch Erlöse aus der anschließenden wirtschaftlichen Auswertung des Filmwerkes zu festgelegten Anteilen an die Filmschaffenden ausgeschüttet. Zunächst geht es in der Verhandlung um Kinoproduktionen.

Mit dem Tarifvertrag für Schauspielgagen wollen der BFFS und ver.di zusammen, als Interessenvertreter der Schauspielerinnen und Schauspieler, eine erstmalige Basisregelung mit der Produzentenallianz für Kino- und Fernsehproduktionen vereinbaren. Dabei fordern die Schauspiel-Vertreter die Festlegung von Anfängergagen, um drohendem Gagendumping entgegen zu wirken. Zugleich sollen dann in Verbindung mit dem Urheber-Tarifvertrag auch für Schauspielerinnen und Schauspieler Zusatzvergütungen erreicht werden.

Die Tarifverhandlungen zu beiden Themenbereichen werden am 29. März in München fortgeführt.


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