Film & Fernsehen

„6 statt 12“: BFV plant Branchenumfrage zur Neuregelung bei Anwartschaftszeit

(BFV-Newsletter 10/2010) Der BundesFilmVerband in ver.di BFV plant eine Umfrage zur Erfahrung der Film- und Kulturschaffenden mit der Neuregelung verkürzter Anwartschaftszeiten nach § 123 Abs.2 SGB III. Die Neureglung wurde zum 1.8.2009 in Kraft gesetzt und wird für die befristete Geltungsdauer im Rahmen eines ständigen Monitoring regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit BA evaluiert.
Eine erste Auswertung liegt für den Zeitraum vom 1.8.2009 bis 31.3.2010 nun vor und es ist bemerkenswert, wie die Sorge der Kritiker, dass diese Sonderregelung zu einer möglichen Kostenexplosion führt, entkräftet wird. Gerade mal 429 Anträge wurden von Film- und Kulturschaffenden gestellt und davon lediglich 84 (20%) bewilligt; das führte zu einer viel geringeren Kostenbelastung für die BA als in den damaligen Verhandlungen angenommen. Lediglich Zahlungen für ALG I (inkl. Sozialversicherungsbeiträge) in Höhe von ca. € 780.000.- musste die BA durch die Neuregelung leisten; hochgerechnet auf ein Jahr sind das ca. € 1.180.000.-. Der BFV kritisiert nach wie vor die zwei Voraussetzungskriterien (Beschäftigungsbedingung und Gehaltshöhe) für die Anspruchsgrundlage und sieht sich durch die geringe Zahl der bewilligten Anträge auch bestätigt.

Denn: 277 (62%) Anträge sind abgelehnt worden, weil die Beschäftigten zu viele Versicherungstage aus Beschäftigungsverhältnissen von mehr als sechs Wochen hatten und 77 (18%) Anträge sind abgelehnt worden, weil die Beschäftigten in den letzten 12 Monaten mehr als € 30.240.- Einkommen erzielt hatten. Der BFV will es aber genauer wissen, da aus den BA-Erhebungen nur die Berufsgruppen Bühnen-, Bild- und Tontechnik, Schauspieler und Kameraleute erkennbar werden. Wo sind die Schnittleute, die Bereiche Kostüm- und Szenenbild, Produktionsabteilung, Regie, Licht, Fahrer, Maske und viele mehr? „Darum starten wir eine umfassende Branchenumfrage über alle Gewerke, welche Erfahrungen sie mit der neuen Regelung und hinsichtlich dessen mit der BA gemacht haben“, so der Vorstand des BFV. Die Vermutung liegt nämlich nahe, dass viele gar nicht erst zur BA gegangen sind, weil sie schon von vornherein wussten, sie würden an den Kriterien scheitern. „Unsere Forderung bleibt bestehen, dass wir die durchschnittlich Beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in unserer Branche in eine solche soziale Absicherung bringen, dass sie fließend zwischen Beschäftigung und ALG I-Zeiten wechseln. Die Phasen von Hartz IV müssen in diesen Fällen ausgeschlossen werden“, erläutert der Vorstand. Die Umfrage wird ausschließlich online auf der Internetseite von connexx.av stattfinden und ab Mitte Dezember starten. Genaueres erfahren die Leser mit dem nächsten Newsletter.

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