Streit um GEZ-Umstellung

(BFV-Newsletter 7-8/2010) Eine Vorabmeldung des "Spiegel" von Anfang Juli sorgte für Aufregung in der Medienbranche. Das Hamburger Magazin hatte spekuliert, dass durch die Umstellung auf die neue Rundfunk-Gebühr ab 1. Januar 2013 ARD und ZDF "815 Millionen zusätzliche Mäuse" zur Verfügung ständen.
Demnach dürften sich die öffentlich-rechtlichen Sender auf "deutlich mehr Geld freuen als prognostiziert wurde". Dazu jedoch teilt die ARD am 11. Juli mit: "Weder ARD, ZDF und Deutschlandradio noch den Ländern, die für ein neues Modell verantwortlich zeichnen, ist es derzeit möglich, eine valide Zahl an Beitragseinnahmen für die Zeit nach dem 1.1.2013 zu nennen." Diese Argumentation der ARD ist richtig. Bislang haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer lediglich Eckpunkte einer Neuordnung der Rundfunkfinanzierung abgesteckt. Ein ausformulierter Staatsvertragsentwurf soll erst im Herbst vorliegen. Einer der Knackpunkte ist dabei die Gebührenbefreiung von Hartz IV-Empfängern. Bleibt sie wie bisher bestehen, werden die Sender weiter mit Einnahmeverlusten rechnen müssen. Wird sie, wie von Verfassungsrechtler Paul Kirchhof vorgeschlagen und vom BundesFilmVerband in ver.di gefordert, vom Staat aufgefangen, dürften die Etats von ARD und ZDF üppiger ausfallen. „Nur eine solide Finanzausstattung der Sender sichert die Beschäftigungssituation der fiktionalen Produktion sowie aktuellen Berichterstattung nachhaltig und gewährleistet die inhaltliche und journalistische Qualität der Produktion“, mahnt der Vorstand des BFV.

In den Sendern gehen die Intendanten aber davon aus, dass dieses Modell angesichts knapper Kassen in Bund und Ländern nicht durchgesetzt wird.

Diese Tendenz bestätigt auch die Bilanz 2009 der GEZ. Das Gebührenaufkommen lag laut Geschäftsbericht 2009 bei rund 7,6 Milliarden Euro, etwa 340 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Ohne die Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 wären die Erträge allerdings gesunken, sagte GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz dem epd. Der erstmals 2008 aufgetretene Trend zu weniger gebührenpflichtigen Hörfunk- und Fernsehgeräten habe sich auch 2009 fortgesetzt. Im vergangenen Jahr waren 33,2 Millionen gebührenpflichtige Fernsehgeräte gemeldet und damit rund 308.000 weniger als noch 2008. Auch die Zahl der gebührenpflichtigen Radiogeräte nahm weiter ab: Sie lag 2009 bei 39,1 Millionen und damit um rund 274.000 unter dem Vorjahreswert. 2008 hatte es erstmals weniger gebührenpflichtige Radiogeräte gegeben. Seit 2007 müssen auch für Computer als sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte Gebühren bezahlt werden. Ihre Zahl stieg um 60.635 auf 247.766. Gleichzeitig habe die Zahl der befreiten Rundfunkgeräte weiter zugenommen. Der Gebührenausfall aus Befreiungen und Ermäßigungen belaufe sich auf rund 833 Millionen Euro, 79 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die höchste Befreiungsquote verzeichnete 2009 der RBB. In seinem Sendegebiet waren 13,1 Prozent der Teilnehmerkonten gebührenbefreit. Es folgen Radio Bremen (12,5 Prozent), der MDR (10,4 Prozent) und der WDR (8,9 Prozent). Sachsen hat indes angekündigt darauf zu achten, dass die Gebühr nicht über den jetzigen Betrag von 17,98 Euro steigen werde. Sollte die Reform zu Mehreinnahmen der Sender führen, werde das Land auf eine Senkung dringen, kündigte Ministerpräsident Tillich an. Er nahm damit Beschwerden des Handwerks auf. Dessen Verbände hatten beklagt, dass der Mittelstand durch die vorgesehene Staffelung der Gebühren für Betriebe nach Mitarbeiterzahl überproportional belastet werde. Bislang trägt die Wirtschaft rund 6% der Einnahmen. Kritik kommt auch vom Verband der Autovermieter. Er fürchtet, dass alleine seine Branche durch die Neuordnung 1,2 Mrd. Euro mehr als bislang an die Sender zu zahlen habe. Dazu summiere sich die Erhöhung der Gebühr für Autoradios auf 5,99 Euro und die Einstufung jeder Vermieterzentrale als Betriebsstätte, für die 17.98 Euro fällig werden.

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