Neuordnung des Verfahrens der Erhebung der Rundfunkgebühren

(BFV-Newsletter 06/2010) Wie erwartet haben die Ministerpräsidenten der Länder am 9. Juni ein neues Modell zur Erhebung der Rundfunkgebühren verabschiedet. Es sieht vor, dass künftig jeder Haushalt zahlen muss.
Sie folgten damit der Argumentation des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof, der in einem Gutachten argumentiert hatte, dass von Informationen von ARD, ZDF und Deutschlandradio indirekt auch profitiere, wer kein Empfangsgerät besitze. Ab 1. Januar 2013 wird pro Haushalt oder Betrieb bezahlt. Das führt zur Entlastung von Haushalten, in denen erwachsene Kinder leben oder in denen die GEZ den Betrieb von mehreren Empfangsgeräten festgestellt hatte. Für Zweit- und Ferienwohnungen muss nur ein Drittel der Gebühr entrichtet werden. Entlastet werden auch Hotels, die bislang pro Gerät löhnen mussten. Für Betriebe werden die Gebühren, die sich auf empfangsbereite Computer beziehen, nach der Anzahl der Mitarbeiter fällig. Die Höhe der Gebühren wurde noch nicht benannt. Einig sind sich die Ministerpräsidenten, dass sie nicht über dem jetzigen monatlichen Satz von 17,98 Euro liegen werden. Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, legte den Finger in die noch offene Wunde: "Die anstehende Reform der Rundfunkgebühren muss dazu genutzt werden, endlich das Problem der massiven Gebührenausfälle bei einigen ARD-Sendern in Angriff zu nehmen" sagte er.

Immer mehr Anstalten leiden unter Gebührenausfällen durch zunehmende Gebührenbefreiungen und die demografische Entwicklung. Das führt zu einem enormen finanziellen Druck und gefährdet die Programmqualität. Ein gut funktionierender öffentlich-rechtlicher Rundfunk benötige eine sichere finanzielle Ausstattung. Deshalb sei es richtig, fehlende Rundfunkbeiträge der Empfänger von Grundsicherungsleistungen durch den Staat auszugleichen. Das schlage auch das von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio in Auftrag gegebene Kirchhof-Gutachten vor, so Werneke. In den Anstalten wird mit Blick auf die Finanzlage der öffentlichen Haushalte, insbesondere der Länder, kaum mit der Verwirklichung des Vorschlags gerechnet. Eine Entscheidung soll dazu im Herbst fallen.

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