FFG-Novelle passiert Bundestag

(BFV-Newsletter 06/2010) Nachdem der Ausschuss für Kultur und Medien am 19. Mai 2010 einstimmig für die "kleine" Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) gestimmt hatte, passierte das Gesetz am 11. Juni den Deutschen Bundestag.
Mit der Novellierung sollen die Bedenken des Leipziger Verwaltungsgerichtes Rechnung getragen werden, das im Februar 2010 eine Ungleichbehandlung der Beitragspflichtigen bei der Filmabgabe beanstandet hatte und die Angelegenheit zur endgültigen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verwiesen hatte. Erstmals werden die Fernsehsender zu Abgaben für das Entstehen von Filmen und deren Marketing verpflichtet - bislang zahlten sie freiwillig im Rahmen der FilmFernseh Abkommen. Länder sowie Sender haben bereits signalisiert, dass sie diesem Beschluss nicht widersprechen werden. Allerdings werden sie deutlich weniger als heute einzahlen. Die Branche hofft, dass sie freiwillig, zumindest bis 2012, bis zur Höhe der freiwilligen Leistungen aufstocken. Eine entsprechende Anfrage hat FFA-Chef Peter Dinges bereits an die Senderchefs gerichtet. Er rechnet mit einer Entscheidung im Sommer.

Danach sieht es aber nicht aus - so hat das ZDF zu den regionalen Förderungen umgeschichtet, wo es größeren Einfluss auf die Verwendung der Gelder hat.

Damit setzt sich fort, was schon jetzt zu verzeichnen ist: Der Anteil der Sender an der Filmfinanzierung sank von 14% in 2007 kontinuierlich auf 7% des Budgets. Allerdings sind diese durch den Deutschen Filmförderfond auch um rund 20% gestiegen. Die Filmförderungsanstalt (FFA) hätte dann wieder Rechtssicherheit, sei gerettet und könne im Herbst ihren Haushalt für 2011 aufstellen. Doch noch ist vieles offen, darunter die Terminkalender der obersten Verfassungswächter. Karlsruhe hatte zwar für den Mai Stellungnahmen aller Verbände der Filmbranche angefordert. Ein Termin für die Verhandlung ist in diesem Jahr allerdings nicht angesetzt, weil das Gesetz mangels Bundespräsidenten nicht unterschrieben werden kann.

Politiker und Filmbranche hoffen jetzt, dass das Leipziger Verwaltungsgericht die "kleine Novelle" des FFG akzeptiert und seine Kritik ausgeräumt ist. Die Klage hätte sich damit erledigt und es würde zu keiner Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kommen, das bereits Stellungnahmen aller Verbände der Filmbranche angefordert hat. Doch noch gibt es keinen Termin in Leipzig, da das novellierte FFG im Moment wegen der fehlenden Unterschrift des Bundespräsidenten keine Gesetzeskraft erlangen kann. Spätestens im ersten Quartal 2011 müsste aber eine Entscheidung gefallen sein, sonst wird es eng und die Zukunft der FFA ist gefährdet. Eine Entscheidung der Leipziger Richter im Sinne des BKM wäre auch die Voraussetzung, um bei den Kinos einen Umdenkungsprozess in Gang zu setzen, die gegen das FFG geklagt hatten. Sie fühlen sich im Moment durch einen Streit unter den Juristen in ihrer ablehnenden Haltung bestärkt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte im Februar die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und in einem Beschwerdeverfahren der Kinokette UCI vorläufigen Rechtsschutz gegen die Heranziehung zur Filmabgabe gewährt. Es argumentierte, die "kleine" FFG-Novelle sei nicht geeignet, rückwirkend eine Abgabenungerechtigkeit herzustellen. Nach der UCI wollten nun auch CineStar und andere Ketten die Zahlung der Filmabgabe an die FFA komplett einstellen. Im Mai versagte das Verwaltungsgericht Berlin ihnen den vorläufigen Rechtsschutz. Sie müssen ihre Abgabe zahlen. Die Richter kritisieren in ihrem Urteil, dass der Novellierungsprozess vom Oberverwaltungsgericht Berlin bei der Entscheidung zu Gunsten der UCI nicht ausreichend bzw. korrekt gewürdigt wurde. Sie erwarten, dass durch die "kleine" Novelle die Einwände der Leipziger Verwaltungsrichter ausgeräumt seien. Dass trotz Rückwirkung Nachforderungen der FFA an die Fernsehsender - insbesondere Tele 5 und das Vierte, die sich auch den FilmFernseh Abkommen verweigert hatten - ausgeschlossen sein könnten, sieht das Gericht als unproblematisch an. Auch Zweifel an der Vereinbarkeit des jetzt vom Bundestag verabschiedeten FFG mit europäischem Recht seien bei "summarischer Prüfung" nicht ersichtlich.


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